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kreuzbube
05.03.2015, 08:03
Wo würdest Du die Grenze sehen? Wenn man z.B. hier übers Forum zu RuhrQUER aufruft, und 25 Fahrer und Fahrerinnen kommen, die sich untereinander oft nicht kennen, ist das dann noch privat?
Zur Straßenverkehrsordnung gibt es eine Allgemeine Verwaltungsvorschrift (VwV-StVO). Die konkretisiert, was eine "Übermäßige Straßennutzung" im Sinne des § 29 StVO ist:
Erlaubnispflichtig sind:
-Radrennen, Mannschaftsfahrten und vergleichbare Veranstaltungen,
-Radtouren, wenn mehr als 100 Personen teilnehmen oder wenn mit erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen (in der Regel erst ab Landesstraße) zu rechnen ist
Im Detail:
http://www.radsport-mittelfranken.de/downloads/bkb-radsportveranstaltungen-auf-oeff.-straen.pdf
@kreuzbube: Auf die VwV bin ich auch gestoßen. Sehe daher für eine Tour keinen allzu großen Genehmigungbedarf. Wie das gegebenenfalls haftungsrechtlich zu betrachten ist, muss ich nochmal vertiefen.
Bei Rennen, auch wenn keine Straßen und damit §29 StVO betroffen sind, sieht es wohl alles etwas komplizierter aus.
Dazu: http://www.fahrrad-recht.de/index.php?p=fahren&c=15
kreuzbube
05.03.2015, 09:26
@kreuzbube: Auf die VwV bin ich auch gestoßen. Sehe daher für eine Tour keinen allzu großen Genehmigungbedarf.
Man muss sich nicht bei jeder Aktivität, die man mit anderen gemeinsam unternimmt, unnötig verrückt machen.
Veranstaltet man kein Rennen (oder ähnliches mit Zeitnahme), fährt man nicht mit einer großen Teilnehmerzahl und hält man sich von Bundesstraßen fern, dann muss man nicht die Sachbearbeiter eine Behörde verwundern, die gar nicht wissen, was sie zu einem solchen, unerwarteten Antrag sagen sollen...
Altes Sprichwort:
Gehe nicht zu Deinem Fürsten, wenn Du nicht gerufen wirst.
Ist schon klar, man sollte nur die rechtlichen Rahmenbedingungen kennen um abschätzen zu können, welches persönliche Risiko man gegebenenfalls mit der Organisation zu tragen hat.
Solange nix passiert ist das auch alles egal, wenn sich aber dann doch einer verletzt und die Krankenversicherung oder sonstwer stellt auf einmal Ansprüche an den Veranstalter/Organisator, sieht das schon anders aus.
die geschichte mit lizenz bzw. kollektivem vereinsbeitritt undoder versicherung ist liegengeblieben
auch orga von trainingsrennen in rahmen eines geeigneten vereins
beiträge kann ich raussuchen
ich habe jetzt, heute abend, morgen, morgen abend und an diesem WE keine zeit um leute anzusprechen
gesendet vom telefon
Ich hab gerade zufällig einen Thread in den MTB-News gefunden, wo es um die Organisation einer CTF geht. Da gibt es auch ein Beispiel für eine Genehmigung mit Auflagen und Gebührenbescheid: http://www.mtb-news.de/forum/t/glueck-auf-radsportfest.745609/
Bei solchen Auflagen kann man das als Privatperson eigentlich kaum durchführen.
Ich hatte zwischenzeitlich auch mal den ADFC hier bei uns angeschrieben, der auch regelmäßig Touren anbietet. Heute kam die Antwort:
Hallo Stephan John,
eine Genehmigung zu unseren Touren holen wir nie ein. Dies war bisher nie nötig.
Ich habe aus dem Land Schleswig Holstein gehört, dass sie Radtouren genehmigt wissen wollen und haben sich auf ein Gesetz berufen, dass bundesweit gilt.
Soweit ich weiß ist aber dieses Bundesland das einzige, dass so handelt.
Wir fahren auf öffentlichen Wegen. Falls ihr Wege verlasst, könnte die Rechtslage eine andere sein.
Für alle unsere Aktivitäten haben wir eine Vereinshaftpflicht, die bei Fehlverhalten des Organisators einspringt. Diese ist noch nie in Anspruch genommen worden, da dies nie nötig war.
Von einem Händler, der solche Touren angeboten hat, erfuhr ich, dass dieses Thema ein sehr schwieriges ist und MTB Touren nur noch als zufällige Treffpunkte stattfinden, ohne Organisator.
Ich hoffe, ich konnt deine Frage beantworten.
Viele Grüße
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