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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Helmpflicht


Elmar
30.08.2009, 07:19
Da einige Gerichte bereits den Schadensersatz, wegen Nichttragens eines Helmes minderten, haben wir bereits eine Helmpflicht durch die Hintertüre.
Dazu passt das http://www.heise.de/tp/blogs/3/144360

gooldi
30.08.2009, 09:19
Ich verlange, dass alle Muttis und Heimwerker Daddies auch Helm und Schutzanzug tragen!!:rolleyes:;)

Denn: Im Haushalt passieren bei weitem die meisten Unfälle!!:eek:


Im Ernst, das ist zum k...., da wird DAS Verkehrsmittel der Zukunft (vielleicht mit e Unterstützung) stigmatisiert.......und was so ein 1 cm Styropor Helm bringt, bin ich ja skeptisch.....man vergleiche mit einem Motorrad Helm....Prüfrelevant ist ein Sturz aus 1 Meter Höhe mit 5 Kg darin.........ich wiege 83 Kg, und ich faa gern mal schnell, und sitze aufm Rad in 2 Meter höhe......:wut::wut::wut:

Reiler
30.08.2009, 10:04
Da einige Gerichte bereits den Schadensersatz, wegen nichttragens eines Helmes minderten,haben wir bereits eine Helmpflicht durch die Hintertüre.
Dazu passt das http://www.heise.de/tp/blogs/3/144360


das kann ich bestätigen duch einn fall in der verandschaft.
er(mit helm), unfall, verletzung x,,...

unfallversicherung gewähre ihm den vollen schutz, jedoch mit dem hinweis dass dies nur geshciet weil er mit helm an der unfallstelle aufgefunden wurde...

schon krass, aber irgednwo richtig...

wenn ich manchmal so sehe wenn die touris im alter von 70+ rumradlen und sich aufs maul legen weil sie sich noch gerade so aufm rad halten können...

man sie drauf aufmerkdam macht das es nun auch helme gibt die ohne stahl und einschussloch sind, bekomt man nur zu hören....ich fahre ja nicht so schnell wie sie...

3 tage später het derselbe in bremm an der mosel einen baum tödlich getroffen...kopfverletzung. man kann spekulieren, jedoch weis ich aus eigener erfahrung wie es mit helm sich anfühlt wenn man asphalt testet...ohne helm will ichs nicht wissen.

eine helmpflicht würde mich nicht stören da ich sowieso immer mit fahre.

selbst kleine kinder ziehen automatisch den helm an wenn man sie früh genug daran gewöhnt...

malte
30.08.2009, 13:24
wer keinen helm trägt ist blöd, selber schuld und gehört bestraft und verachtet:punk:

mein ich echt ernst, am schlimmsten find ich die muttis und vatis mit den kindern im kindersitz. die kinder haben einen helm auf und die eltern nicht- denn die eltern können ja schon radfahren-- da krieg ich das kotzen und könnte einfach draufhauen. was können die kinder für die borniertheit der eltern, wenn nach einem sturz das kind mit helm neben den blutenden alten steht!!!
die helmpflicht lässt sich in deutschland leider nicht gesetzlich durchsetzen, daher läuft das über die versicherungs schiene.richtig so.
wenn man zu unseren europäischen nachbarn sieht, insbesondere zu solchen, die nicht so verkrampft sind wie wie deutschen( und das wird immer schlimmer), dann sieht man das verhältnis behelmt zu unbehelmt geanau andersherum.

Elmar
30.08.2009, 13:54
so geht mir das auch.
ich sage"das rad samt kind fällt hin,aber ihnern passiert garantiert nichts.sie landen gewiss auf den füssen."
95 % sind/bleiben trotzdem borniert

Elmar
30.08.2009, 13:55
In Deutschland gibt es keine Hempflicht für Rradfahrer.

Kommt es zu einen Unfall mit Kopfverltzungenf, so stellt sich die Frage, ob ein Gericht deinen auf Schmerzensgeld/ Schadensersatz mindern kann.
Grundsätzlich kennt das deutsche Recht § 254 BGB, wonach der Schadensersatz gemindert werden kann
Einige Gerichte entscheiden haben bisher so entschieden,dass es s keine allgemeine Helmpflicht gibt.
(OLG Saarbrücken, vom 09.10.2007 Az.: 4 U 80/07 - 28, 4 U 80/07). Auch das OLG Hamm befand so (OLG Hamm, vom 26.09.2000, Az.: 27 U 93/00).

Für Rennradfahrer scheinen andere Regeln/Gesetze zu gelten :Olg Düsseldorf meint :
So urteilte es: "Wird das Radfahren hobbymäßig außerhalb eines Vereins als Sport betrieben und steht dabei die Erzielung hoher Geschwindigkeiten im Vordergrund, so besteht die Obliegenheit zum Tragen eines Schutzhelms." (OLG Düsseldorf, vom 12.02.2007, Az.: I-1 U 182/06, 1 U 182/06). ebenso s OLG Saarbrücken

Crossläufer
30.08.2009, 13:59
Da einige Gerichte bereits den Schadensersatz, wegen nichttragens eines Helmes minderten,haben wir bereits eine Helmpflicht durch die Hintertüre.
Dazu passt das http://www.heise.de/tp/blogs/3/144360
Also ich trage immer einen Helm,zumal ich zu 70% im Gelände unterwegs bin und mir auf der Straße viel zuviele Möchtegernradsportler,zumeist ohne Helm,unterwegs sind.Gestern sind mir auf meiner täglichen Trainingsfahrt doch zwei Edel-MTBler http://te56t.cx-sport.de/images/icons/icon13.gifbegegnet,natürlich ohne Helm und natürlich auf der l i n k e n Seite:mad:,konnte mich nur noch mit einer Vollbremsung aus dieser Situation retten!http://te56t.cx-sport.de/images/icons/icon6.gif

christian
30.08.2009, 15:42
In Deutschland gibt es keine Hempflicht für Rradfahrer.

Kommt es zu einen Unfall mit Kopfverltzungenf, so stellt sich die Frage, ob ein Gericht deinen auf Schmerzensgeld/ Schadensersatz mindern kann.
Grundsätzlich kennt das deutsche Recht § 254 BGB, wonach der Schadensersatz gemindert werden kann
Einige Gerichte entscheiden haben bisher so entschieden,dass es s keine allgemeine Helmpflicht gibt.
(OLG Saarbrücken, vom 09.10.2007 Az.: 4 U 80/07 - 28, 4 U 80/07). Auch das OLG Hamm befand so (OLG Hamm, vom 26.09.2000, Az.: 27 U 93/00).

Für Rennradfahrer scheinen andere Regeln/Gesetze zu gelten :Olg Düsseldorf meint :
So urteilte es: "Wird das Radfahren hobbymäßig außerhalb eines Vereins als Sport betrieben und steht dabei die Erzielung hoher Geschwindigkeiten im Vordergrund, so besteht die Obliegenheit zum Tragen eines Schutzhelms." (OLG Düsseldorf, vom 12.02.2007, Az.: I-1 U 182/06, 1 U 182/06). ebenso s OLG Saarbrücken

Komisch: wenne zitierß, schreipse immer richtich... :grienen:

malte
30.08.2009, 16:58
In Deutschland gibt es keine Hempflicht für Rradfahrer.

aber die versicherungen versuchen schadenersatz und schmerzensgeld aufgrund der misachtung von möglichen, persönlichen schutzmaßnahmen(helmtragen) ab zu lehnen bzw zu mindern. der verkerhrsteilnehmer ist angehalten, sich vor gefahren durch andere zu schützen, bzw sie zu vermeiden.

badboy-rudi
30.08.2009, 18:05
Komisch: wenne zitierß, schreipse immer richtich... :grienen:


Muss wohl an der Zitiertastatur liegen- kurz Zitter.

Was den Helm betrifft: Man gewöhnt sich dran.
Früher ohne, dann Helmpflicht beim Vereinstraining, mittlerweile immer mit. Bin aber gegen eine Helmpflicht.
Ich finde, man muss nicht alles regelmentieren sondern sollte an die Verantwortung apellieren.

christian
30.08.2009, 18:54
Muss wohl an der Zitiertastatur liegen- kurz Zitter.

Was den Helm betrifft: Man gewöhnt sich dran.
Früher ohne, dann Helmpflicht beim Vereinstraining, mittlerweile immer mit. Bin aber gegen eine Helmpflicht.
Ich finde, man muss nicht alles regelmentieren sondern sollte an die Verantwortung apellieren.

So denn, mit deinen Krankenversicherungsbeiträgen zahlst du aber für die Dummheit anderer...

Mit einem Rad bist du zu langsam zum Sterben, aber zu schnell für Unversehrtheit. Wenn du dann als Pflegefall bzw. Wachkomapatient endest, ist das ein trauriges Schicksal, welches lange dauern und viel kosten kann.
Womit ich nicht der aktiven Sterbehilfe das Wort reden möchte; das ist ein ganz anderes, sehr sensibles Thema.

Reiler
30.08.2009, 20:37
so geht mir das auch.
ich sage"das rad samt kind fällt hin,



...genau das sage ich auch immer, darum fahr ich nur mit anhänger da fällt das rad und hinten wckelts höchsten mal ordentlich...(aber andere diskussion)

badboy-rudi
30.08.2009, 20:39
...genau das sage ich auch immer, darum fahr ich nur mit anhänger da fällt das rad und hinten wckelts höchsten mal ordentlich...(aber andere diskussion)

Hab ich auch gemacht. Mein Burley hatte einen Überrollbügel und zusätzlich die Kinder einen Helm auf.

aegluke
30.08.2009, 20:44
Problem mit der allgemeinen Helmpflicht wäre vermutlich das gleiche wie in Australien: es verschwinden plötzlich ganz viele Radfahrer von der Straße.... damit nimmt die Wahrnehmung und Aufmerksamkeit für Radfahrer ab... es sind weniger Radfahrer auf der Straße, die Unfallwahrscheinlichkeit steigt aber deutlich.
Ggf. wäre aber eine Variante wie in Spanien z.B. die Lösung: außerhalb geschlossener Ortschaften gilt Helmpflicht...
wären die o.g. Nebenwirkungen nicht zu erwarten, wäre ich aber für eine allgemeine und uneingeschränkte Helmpflicht für Radfahrer, mein einziger Unfall als Radfahrer mit einem Auto war innerhalb einer Ortschaft

badboy-rudi
30.08.2009, 20:46
Hab ich auch gemacht. Mein Burley hatte einen Überrollbügel und zusätzlich die Kinder einen Helm auf.

So denn, mit deinen Krankenversicherungsbeiträgen zahlst du aber für die Dummheit anderer...

Mit einem Rad bist du zu langsam zum Sterben, aber zu schnell für Unversehrtheit. Wenn du dann als Pflegefall bzw. Wachkomapatient endest, ist das ein trauriges Schicksal, welches lange dauern und viel kosten kann.
Womit ich nicht der aktiven Sterbehilfe das Wort reden möchte; das ist ein ganz anderes, sehr sensibles Thema.

Du hast ja nicht unrecht. Allerdings finde ich, dass es mittlerweile für alles Regeln und Gesetze gibt. Zu viele m.M. nach.
Sollte es zu einem Unfall kommen, sollten die Krankenversicherungen den Radfahrer ohne Helm zu einem Eigenanteil verpflichten.
Schon regelt sich die Helmfrage auch ohne Gesetz.
Ich persönlich fahre aus Verantwortung meiner Familie gegenüber mit Helm.
Meine Frau meint, sie wolle keinen blöden Mann haben.
Mein Gegenargument: Hat sie schon.

Elmar
02.01.2010, 08:43
http://www.recht-für-radfahrer.de/Aktuelles.html

Rabofrank
02.01.2010, 09:25
http://www.recht-für-radfahrer.de/Aktuelles.html (http://www.recht-f%C3%BCr-radfahrer.de/Aktuelles.html)


Für viele Atofahrer so wie so ein Kuriosum das Radfahrer auch noch Rechte haben im Straßenverkehr usw.
Sind wir nicht irgendwie immer als Freiwild zu sehen für den Rest der Teilnehmer am Straßenverkehr?

Elmar
20.01.2010, 14:33
Kessler liegt jetzt der Solidargemeinschaft auf der Tasche, sofern er denn keinen Helm getragen hat.
Mit Helm ist der Schaden i.d.R. niedriger.

HeFra
20.01.2010, 16:51
Ging schon am ersten Tag durch die Nachrichten, dass er ohne Helm unterwegs war.

aegluke
20.01.2010, 16:52
sogar hier auf diesem sender.... ähm forum.

Elmar
20.01.2010, 17:53
Ging schon am ersten Tag durch die Nachrichten, dass er ohne Helm unterwegs war.
Hatte nur die Info, dass er wahrscheinlich ohne Helm............

Rabofrank
21.01.2010, 00:18
Kessler liegt jetzt der Solidargemeinschaft auf der Tasche, sofern er denn keinen Helm getragen hat.
Mit Helm ist der Schaden i.d.R. niedriger.

Davon wollen aber viele Helmgegner nichts wissen.

Elmar
17.06.2013, 16:14
http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/urteil-mitschuld-fuer-fahrradfahrer-ohne-helm-12224685.html

a.nienie
17.06.2013, 16:49
jo. kam vorhin im radio. die spinnen die "wasauchimmer".
ich mein, damit wird die helmpflicht indirekt zwangseingeführt.

arno¹
17.06.2013, 17:03
ja aber das gab es meines wissens schon seit ein paar jahren, mitschuld kopfverletzung bein nichttragen

mindestens seit 2006 oder 2005, konkret an einem urteil ggü. einem radsportler, hier am niederrhein sogar mW

nix neues

St.John
17.06.2013, 17:27
Ich denke schon, dass man das trennen muß. Ein Radsportler beim Training wurde bisher anders be-/verurteilt als ein normaler Radfahrer:
http://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Duesseldorf_I-1-U-18206_Rennradfahrer-muessen-einen-Schutzhelm-tragen.news3873.htm
Zitat daraus: "Während man dem herkömmlichen Freizeitfahrer, der sein Gefährt ohne sportliche Ambitionen einsetze, mangels entsprechender Übung nicht ohne weiteres abverlangen könne, zu seinem eigenen Schutz vor Unfallverletzungen einen Sturzhelm zu tragen, sei die Lage bei besonders gefährdeten Radfahrergruppen wie etwa Radsport betreibenden Rennradfahrern anders zu beurteilen. Hier habe jeder die Obliegenheit, sich durch einen Schutzhelm vor Kopfverletzungen, die im Falle eines Sturzes oder der Kollision mit Kraftzeugen eintreten können, zu schützen."

Der Fall aktuell sieht das definitiv anders und unterscheidet nicht:
http://www.kostenlose-urteile.de/Schleswig-Holsteinisches-Oberlandesgericht_7-U-1112_Radfahren-ohne-Helm-Fahrradfahrer-muss-sich-bei-Unfall-Mitverschulden-anrechnen-lassen.news16090.htm
Zitat daraus: "Zwar bestehe für Fahrradfahrer nach dem Gesetz keine allgemeine Helmpflicht. Fahrradfahrer seien heutzutage jedoch im täglichen Straßenverkehr einem besonderen Verletzungsrisiko ausgesetzt, so die Richter. Der gegenwärtige Straßenverkehr sei besonders dicht, wobei motorisierte Fahrzeuge dominieren und Radfahrer von Kraftfahrern oftmals nur als störende Hindernisse im frei fließenden Verkehr empfunden werden. Aufgrund der Fallhöhe, der fehlenden Möglichkeit, sich abzustützen (die Hände stützen sich auf den Lenker, der keinen Halt bietet) und ihrer höheren Geschwindigkeit, z.B. gegenüber Fußgängern, sind Radfahrer besonders gefährdet, Kopfverletzungen zu erleiden. Gerade dagegen solle der Helm schützen. Dass der Helm diesen Schutz auch bewirke, entspreche der einmütigen Einschätzung der Sicherheitsexperten und werde auch nicht ernsthaft angezweifelt, erklärten die Richter. Die Anschaffung eines Schutzhelms sei darüber hinaus wirtschaftlich zumutbar. Daher könne nach dem heutigen Erkenntnisstand grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass ein verständiger Mensch zur Vermeidung eigenen Schadens beim Radfahren einen Helm tragen werde, soweit er sich in den öffentlichen Straßenverkehr mit dem dargestellten besonderen Verletzungsrisiko begebe."

arno¹
17.06.2013, 19:54
Ich denke schon, dass man das trennen muß. Ein Radsportler beim Training wurde bisher anders be-/verurteilt als ein normaler Radfahrer

es kommt im kopf-schadensfall und einer möglichen eigenen teilschuld darauf an, ob man eine mögliche simple maßnahme zum eigenen schutz des kopfes nicht wahrgenommen hat, das kann ich schon nachvollziehen

dann hat man eine teilschuld, egal ob sport oder alltag. auch beim thema warnwesten bei schlechtem wetter könnte da noch der ein oder andere unfallverursacher sein glück im prozessieren versuchen

die diskussion geht aber vor allem am kern der sache vorbei - wenn man nämlich von einem auto weggesenst wird, hilft der helm nur in geringen fällen, z.b. nicht bei gesichtsfrakturen oder bei starken traumen, kopf überrollt (wie einem aus dem dorf geschehen) oder ähnlichem - d.h. der grad der teilschuld muss dadurch eingeschränkt werden

und außerdem führt das tragen des helms nicht zu einer allgemeinen verkehrssicherheit zugunsten der schwächeren (radfahrer) und wird meiner meinung nach oft augenwischend in die diskussion geworfen

als würde ein helm das allheilmittel sein

Crossanfänger
17.06.2013, 20:23
Teilschuld?

So ein Schwachsinn!!! Echt. Wenn mir einer die Vorfahrt nimmt...am besten noch mit nem feinen hochmodernen , spritvernichtenden SUV mit Null rundumblick...mich dann umrammt....mein Rad schrott ist und ich auch noch aua Kopf hab, soll ich ne Teilschuld bekommen?????

Geht gar nicht!!! Versteht mich nicht falsch: ich bin FÜR Helm!! Dann aber bitte Helmpflicht für alle und nicht über so ein juristisches Hintertürchen?!?!

Demnächst bekomme ich bei einem Raubüberfall (wohlgemerkt ICH WERDE überfallen) ne Teilschuld an meiner Verletzung, weil ich keine Schussweste an hatte???!!!!;);););)

arno¹
17.06.2013, 20:45
ich bin überhaupt nicht für helmpflicht, das muss schon jeder selber wissen. wenn ich hier auf dem dorf zum bäcker fahre ist das in meinem fall total unnötig. beim kind kann man ja noch überlegen ...

der zugrundeliegende vorfall ist laut kurzer beschäftigung mit dem thema gut untersucht worden von sachverständigen

ich schau später mal nach, ob die radfahrerin einfach nur von nem SUV um gesenst worden ist. hat mw schweres s/h trauma, lebenslange folgen/kosten

wie gesagt, in vielen fällen sollte man (eigentlich!!) zusätzlich die jeweiligen verkehrsplaner in pflicht nehmen, das geht aber halt nicht mehr und ist auch ok so

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arno¹
17.06.2013, 21:13
mit dem telefon gefunden: http://m.spiegel.de/auto/aktuell/a-906194.html

die radfahrerin trägt 20% der kosten. frage wäre noch, ob gesichtsverletzungen dabei waren (jochbein usw.) - da *kann* der helm gar nicht helfen

Gesendet von meinem GT-I9000 mit Tapatalk 2

arno¹
17.06.2013, 21:50
Daher kann nach dem heutigen Erkenntnisstand grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass ein verständiger Mensch zur Vermeidung eigenen Schadens beim Radfahren einen Helm tragen wird.

die frage wäre jetzt noch ob der helm in diesem fall wirklich geholfen hätte .................. :confused:

selbst bei nem "verständige mensch" ... boah

kann nichts detailliertes zu den verletzungen finden (also ob der normale helm aus dem radladen wirklich geholfen hätte)

Birdman
18.06.2013, 12:52
die frage wäre jetzt noch ob der helm in diesem fall wirklich geholfen hätte ...
kann nichts detailliertes zu den verletzungen finden (also ob der normale helm aus dem radladen wirklich geholfen hätte)

Verletzungen:
... schwere Schädel-Hirnverletzungen zu, nämlich einen zweifachen Schädeldachbruch am Stirnbein und hohen Scheitelbein linksseitig und Blutungen sowie Hirnquetschungen rechtsseitig.

Verminderung der Kopfverletzungen ja, Vermeidung nein:
Der Sachverständige hat nachvollziehbar und überzeugend ausgeführt, dass die Verletzungsfolgen mit Blutungen innerhalb und außerhalb des Schädels, sowie die Hirnverletzung des Scheitellappens und beider Schläfenlappen und insbesondere die Schädelbrüche auf eine massive Gewalteinwirkung auf den Kopf der Klägerin hindeuteten mit dem Ergebnis eines mittelschweren bis schweren Schädel-Hirn-Traumas. Das Verletzungsmuster spreche dabei für eine überwiegend lineare Akzeleration und Krafteinwirkung in Längsrichtung des Kopfes. Gerade bei linearen Krafteinwirkungen mit entsprechenden Hirnquetschungen an den Grenzen des Schädels und bei Schädelbrüchen böten Fahrradhelme (im Gegensatz zu Verletzungen durch Rotationsbeschleunigungen des Kopfes oder durch penetrierende Gewalteinwirkung) den größten Schutz. Die Helme hätten die Funktion einer Knautschzone, welche die stumpf einwirkenden Energien absorbierten. Die Kraft des Aufpralls würde auf eine größere Fläche verteilt und dadurch abgemildert....Damit wäre die Wahrscheinlichkeit eines Schädelbruchs verringert und die Bewegung des Gehirns gebremst, das auf der gegenüberliegenden Seite eine weniger starke Quetschung erführe (sog. Contre-coup-Verletzung). Da Fahrradhelme naturgemäß ihre größte Schutzwirkung bei leichten bis mittelgradigen Traumen entfalten würden und beim Fahrradsturz der Klägerin nach Art und Schwere eine starke Krafteinwirkung auf den Kopf stattgefunden habe, hätte ein Helm das Trauma zwar nicht verhindern, aber zumindest in einem gewissen Umfang verringern können.Quelle: http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/portal/t/1g7b/page/bsshoprod.psml;jsessionid=9419F29D0BCD7F92238338D05580599E.jpj5?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=KORE215492013&doc.part=L&doc.price=0.0#focuspoint

arno¹
18.06.2013, 16:08
danke.

SXHC
18.06.2013, 21:15
Ich sage es mal in anderen Worten:

"At the present European standard the helmet is adequate in cyclist-only crashes, but offers insufficient protection in crashes involving other road users (Kemler et al., 2009)."

Heißt bei Rad vs. Umfallen ist der Helm sinnvoll, bei Rad vs. Car etc. spielt es keine Rolle, da die Kräfte eh zu groß sind. Eigentlich gehört der Fahrzeughersteller mit in die Haftung genommen, schließlich ist seit Jahrzehnten! bekannt, wie gefährlich Fahrzeugtüren für Radfahren werden können. Man hätte diese schon längst umkonstruieren können, wenn man denn wöllte...

arno¹
18.06.2013, 21:50
genau.

aber mit integralhelm kann man z.b. nun mal nicht schnell rad fahren

und die türen von einem auto werden auch wie die meisten türen einfach nach außen geöffnet

also besser nicht an autotüren entlang. let's cross.

Gesendet von meinem GT-I9000 mit Tapatalk 2

siluan
19.06.2013, 13:22
Die Urteilsbegründung erscheint mir nachvollziehbar.
Allerdings frage ich mich, ob nicht eine vergleichbare Argumentationskette für ganz viele andere, uns betreffende Risiken aufgebaut werden kann.
Sollte nicht ein 5-jähriger einen Helm tragen, wenn er auf dem Klettergerüst spielt ? Trägt nicht auch der Opa, der auf dem Bürgersteig umgerannt und sich dabei erheblich verletzt, eine Mitschuld und sollten ältere Menschen generell nur noch in voller Schutzkleidung rumlaufen dürfen ?

Ich überlege, was ich zu meinem Schutz an Kleidung und anderen Utensilien anschaffen und tragen sollte, damit mir im Falle des Falles, keine Nachlässigkeit sprich Mithaftung angelastet werden kann. Ist es demnächst nur noch sinnvoll mit Rücklicht am Arsch und Blaulicht auf dem Kopf aus dem Haus zu gehen ?

Ich fahre mit Helm, aber in der Regel ohne Licht und Klingel. Wird mir demnächst eine Mithaftung angelastet, wenn ich durch eine aufgerissene Autotür verletzt werde -hätte vielleicht vorher klingeln können ...

Das Urteil macht mich ein bischen ratlos.

St.John
19.06.2013, 13:29
Dieses Urteil schlägt ziemlich Wellen. In den Onlinemedien, Zeitungen, im Radio und Fernsehen wird aktuell darauf Bezug genommen.
Tenor ist eigentlich immer der Gleiche: Keiner will die Helmpflicht hintenrum.
Bin mal gespannt, wie sich das weiter entwickelt.

Birdman
20.06.2013, 09:18
Sollte nicht ein 5-jähriger einen Helm tragen, wenn er auf dem Klettergerüst spielt ?
Nein, auf keinen Fall, was aber leider auf Spielplätzen ab und an zu beobachten ist, weil die Kids ihren Radhelm nicht abziehen! Wird immer wieder drauf hingewiesen, dass hier z. B. beim Abrutschen die Gefahr der Strangulation besteht. Also, Helm ab zum Spielen!

Elmar
17.07.2013, 09:15
Dieses Urteil schlägt ziemlich Wellen. In den Onlinemedien, Zeitungen, im Radio und Fernsehen wird aktuell darauf Bezug genommen.
Tenor ist eigentlich immer der Gleiche: Keiner will die Helmpflicht hintenrum.
Bin mal gespannt, wie sich das weiter entwickelt.


Frage mich warum, es gab doch schon mehr in der Richtung

St.John
17.07.2013, 09:34
Frage mich warum, es gab doch schon mehr in der Richtung
Klar, aber ich halte es immer für problematisch, wenn Gerichte mit Urteilen neues Recht schaffen und dadurch Präzedenzfälle entstehen, die reglementierenden Charakter haben. Das ist nicht ihre Aufgabe.

cyclingjudge
17.07.2013, 10:07
Klar, aber ich halte es immer für problematisch, wenn Gerichte mit Urteilen neues Recht schaffen und dadurch Präzedenzfälle entstehen, die reglementierenden Charakter haben. Das ist nicht ihre Aufgabe.

Da irrst du aber gewaltig.
Wer, wenn nicht die Gerichte, sollen den Gesetzgeber darauf aufmerksam machen, daß hier gesetzgeberisch etwas geschehen muß?

Dies ist seit Jahrhunderten übliche Praxis. Zuletzt z. B. mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, daß die Vorschrift des § 1626a BGB, wonach den nichtehelichen Müttern automatisch die alleinige elterliche Sorge zsuteht, verfassungswidrig ist und somit der Gesetzgeber tätig werden muß.
Was er inzwischen ja auch getan hat (auch wenn sich durch die Gesetzesänderung in meinen Augen nichts an der Verfassungswidrigkeit des neuen § 1626a BGB geändert hat).

Das gleiche Spiel gabs in den 70ern mit der Gurtpflicht in Kfz. Erst Urteile, dann Gesetz.

Man kann über den Sinn oder Unsinn einer Helmpflicht unendlich diskutieren.

Aber solange ich solche Dinge sehe wie heute morgen, wo ein Vater (ohne Helm versteht sich) auf dem Rad unterwegs ist und ein Baby (selbstverständlich auch ohne Helm) vorne in der "Tragetasche" an der Brust festgeschnallt hat, fällt mir eh nix mehr ein.

St.John
17.07.2013, 11:09
Da irrst du aber gewaltig.
Wer, wenn nicht die Gerichte, sollen den Gesetzgeber darauf aufmerksam machen, daß hier gesetzgeberisch etwas geschehen muß?[...]
Ich halte es im konkreten Fall trotzdem für problematisch.
Vereine und Verbände, die sich mit dieser Problematik beschäftigen befürworten zwar das Tragen eines Helmes, lehnen aber die Pflicht ab. Das Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, respektive der Bundesminister, hat anlässlich des 3. Nationalen Radverkehrskongress im Mai 2013 bekanntgegeben, dass keine Tragepflicht für Fahrradhelme eingeführt werden soll.
Im Juni erging dann das fragliche Urteil des OLG Schleswig.

Wo ist da der aufmerksammachende Ansatz? Das Thema ist in allen verkehrspolitischen Gremien und bei den Lobbyisten bestens bekannt und bewertet.

Meiner Meinung nach braucht es da kein Gericht, dass ein Verkehrsopfer in die Mithaftung nimmt, obwohl es sich absolut korrekt und ohne überhöhte Risikobereitschaft im Straßenverkehr verhalten hat.

arno¹
17.07.2013, 12:10
ausdrückliche helmpflicht ist zwar problematisch, laut allen erfahrungen und experten

eine mithaftung bei entstandenen schäden durch unterlassung helmbenutzung ist aber nachvollziehbar; allerdings kein bestandteil der verkehrspolitik

dort müssten, wenn überhaupt, imagekampagnen für den helm laufen, wie die "tempo raus"-schilder an der autobahn

Elmar
17.07.2013, 12:12
Ich frog mich, warum es diesmal so einen Wirbel gob

St.John
17.07.2013, 12:59
[...]eine mithaftung bei entstandenen schäden durch unterlassung helmbenutzung ist aber nachvollziehbar[...]

Warum?
Sicher gibt es auch Statistiken zu Kopfverletzungen von Fußgängern und Autofahrern bei Verkehrsunfällen, trotzdem denkt da niemand über eine Mithaftung nach, weil kein Helm getragen wurde (hoffe ich zumindest).

F4B1
17.07.2013, 13:08
Ich frog mich, warum es diesmal so einen Wirbel gob
Das interessante an den Urteil war meines Wissens, dass es noch nicht mal ein Gutachten gab, dass ausgesagt hätte, dass ein Helm geholfen hätte. Man hat einfach angenommen, dass ein Helm grundsätzlich immer hilft.
Bei Unfällen mit KFZ-Beteiligung ist ein Fahrradhelm im Grunde chancenlos. Selbst Motorradhelme bringen da relativ wenig.

arno¹
17.07.2013, 13:55
Das interessante an den Urteil war meines Wissens, dass es noch nicht mal ein Gutachten gab, dass ausgesagt hätte, dass ein Helm geholfen hätte.

das ist falsch

http://forum.cx-sport.de/showthread.php?p=84676#post84676

Der Sachverständige hat nachvollziehbar und überzeugend ausgeführt, dass die Verletzungsfolgen mit Blutungen innerhalb und außerhalb des Schädels, sowie die Hirnverletzung des Scheitellappens und beider Schläfenlappen und insbesondere die Schädelbrüche auf eine massive Gewalteinwirkung auf den Kopf der Klägerin hindeuteten mit dem Ergebnis eines mittelschweren bis schweren Schädel-Hirn-Traumas. Das Verletzungsmuster spreche dabei für eine überwiegend lineare Akzeleration und Krafteinwirkung in Längsrichtung des Kopfes. Gerade bei linearen Krafteinwirkungen mit entsprechenden Hirnquetschungen an den Grenzen des Schädels und bei Schädelbrüchen böten Fahrradhelme (im Gegensatz zu Verletzungen durch Rotationsbeschleunigungen des Kopfes oder durch penetrierende Gewalteinwirkung) den größten Schutz. Die Helme hätten die Funktion einer Knautschzone, welche die stumpf einwirkenden Energien absorbierten. Die Kraft des Aufpralls würde auf eine größere Fläche verteilt und dadurch abgemildert....Damit wäre die Wahrscheinlichkeit eines Schädelbruchs verringert und die Bewegung des Gehirns gebremst, das auf der gegenüberliegenden Seite eine weniger starke Quetschung erführe (sog. Contre-coup-Verletzung). Da Fahrradhelme naturgemäß ihre größte Schutzwirkung bei leichten bis mittelgradigen Traumen entfalten würden und beim Fahrradsturz der Klägerin nach Art und Schwere eine starke Krafteinwirkung auf den Kopf stattgefunden habe, hätte ein Helm das Trauma zwar nicht verhindern, aber zumindest in einem gewissen Umfang verringern können.Quelle: http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/portal/t/1g7b/page/bsshoprod.psml;jsessionid=9419F29D0BCD7F92238338D05580599E.jpj5?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=KORE215492013&doc.part=L&doc.price=0.0#focuspoint

Elmar
17.07.2013, 14:04
http://www.taz.de/!119980/
I wear a helmet so that you can drive like an idiot“ („Ich trage einen Helm, damit du wie ein Idiot fahren kannst“).

St.John
17.07.2013, 14:14
http://www.taz.de/!119980/
I wear a helmet so that you can drive like an idiot“ („Ich trage einen Helm, damit du wie ein Idiot fahren kannst“).
Dazu passt ne englische Studie: http://www.spiegel.de/auto/aktuell/radfahrer-mehr-platz-ohne-helm-a-437114.html

Edith sacht, datt hier (http://drianwalker.com/overtaking/) datt englische Original zu finden ist und auch eine amerikanische Studie mit einem anderen Resultat. Somit sind die Ergebnisse höchstwahrscheinlich nicht verallgemeinerbar, sondern sehen vermutlich sogar in verschiedenen Städten unterschiedlich aus.
Vielleicht sollten wir uns alle so einen Abstandssensor bauen und eigenen Erhebungen machen ...

Edith nochmal: Hab den TAZ-Artikel vorhin nicht lesen können, sondern nur auf Elmars Zitat geantwortet. Die Studie von Ian Walker wurde dort ja schon erwähnt ...

arno¹
17.07.2013, 16:38
das kann man einfach so erleben, beim strassentraining usw.

aber die (schon oft geführte) diskussion führt so in die falsche richtung, es geht ja eigentlich nicht um helmpflicht sondern um mithaftung bei vermeidbaren schäden

anderes beispiel: wenn ich auf der arbeit keine in dem fall normalerweise verwendete schutzkleidung anziehe und in einem arbeitsunfall verletzungen erleide, die dadurch hätten vermieden werden können - wie wäre der fall denn da? kann die versicherung mich für die schäden mit haftbar machen?

St.John
17.07.2013, 17:13
[...]
anderes beispiel: wenn ich auf der arbeit keine in dem fall normalerweise verwendete schutzkleidung anziehe und in einem arbeitsunfall verletzungen erleide, die dadurch hätten vermieden werden können - wie wäre der fall denn da? kann die versicherung mich für die schäden mit haftbar machen?
Wenn persönliche Schutzausrüstung, zu der auch Arbeitsschutzkleidung zählt, für den Arbeitsbereich oder bestimmte Tätigkeiten vom Arbeitgeber vorgeschrieben wird und Du sie nicht trägst, kann das versicherungs- und arbeitsrechtliche Folgen haben. Zusätzlich bekommt der verantwortliche Vorgesetzte oder Bereichsverantwortliche ein Strafverfahren an die Backe, wenn er davon Kenntnis hatte, das Du die Vorschriften verletzt und er nicht eingeschritten ist oder dich nicht vor Beginn der Arbeiten eingewiesen hat.
Wenn die Schutzausrüstung allerdings nicht vorgeschrieben ist, gibt's auch keinen Tragezwang.

cyclingjudge
17.07.2013, 17:50
Aber trotz nicht bestehendem tragezwang kann es dir passieren, dass die Versicherung sich weigert zu zahlen. Mithaftung, weil keine schutzkleidung getragen.
Und bei Gericht könnten sie damit durchkommen.

Diese Dinge regeln bei uns in erster Linie die Versicherungen über die Mithaftung. Begründung: es gibt eine Pflicht zur schadensminderung. Würde die schutzkleidung nachgewiesenermaßen den Schaden verringern, haftest du mit. Egal ob tragezwang oder nicht.

So ähnlich dürfte auch bei dem helmurteil die Argumentation gewesen sein (habs Urteil nicht gelesen).

St.John
17.07.2013, 18:11
Alles im Interesse der Versicherungen, die mit dem eingesparten Geld nette Ausflüge nach Budapest oder so machen ...
Sie scheinen die Gerichte ja irgendwie überzeugen zu können.

Demnächst gibt's für alles eine Teilschuld, allein aus persönlicher Gefährdungshaftung, weil man halt vor Ort war und nicht aktiv den Unfall verhindern konnte.

cyclingjudge
17.07.2013, 22:55
Nun ja, die Schadensminderungspflicht steht seit über hundert Jahren im BGB. Ist also nix neues.
Und ob die Gerichte den Vorstellungen der Versicherungen folgen, hängt halt von den Argumenten ab.

sulka
17.07.2013, 22:59
im haushalt passieren die meisten unfälle ...
komme ich aus der mithaftung heraus wenn ich beim geschirrspülen nen bh trage ?

klaus
18.07.2013, 00:30
komme ich aus der mithaftung heraus wenn ich beim geschirrspülen nen bh trage ?Da kommt es auf deine Körbchengrösse an..

St.John
18.07.2013, 07:45
Nun ja, die Schadensminderungspflicht steht seit über hundert Jahren im BGB. Ist also nix neues.
Und ob die Gerichte den Vorstellungen der Versicherungen folgen, hängt halt von den Argumenten ab.

http://de.wikipedia.org/wiki/Schadensminderungspflicht
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__254.html

Wenn ich mir beides ansehe, kann ich den Bezug zum Helmurteil nicht feststellen.
Es geht bei der Schadensminderungspflicht und dem Mitverschulden doch im Kern um die Schadensbegrenzung nach Verursachung oder zumindest darum den Schaden nicht billigend in Kauf zu nehmen (Vermeidung).

Das die Geschädigte den Unfall nicht verhindern konnte, steht ausser Frage, da nicht Gegenstand des Verfahrens.
Sie hat auch bei der Entstehung des Schadens nicht schuldhaft mitgewirkt, da sie sich regekonform verhalten hat.
Laut Sachverständigem wäre auch mit Helm die starke Kopfverletzung nicht verhindert worden, hätte aber evtl. eine weniger starke Ausprägung.

Meiner Meinung nach müsste sich die Schadensminderungspflicht ausschließlich auf das Verhalten der Geschädigten nach der Ursache, dem Unfall, beziehen. Wenn ihr dann nachgewiesen werden kann, den Schaden nicht gering zu halten, würde ich eine Minderung verstehen.

Aber so macht sich für mich das Gericht zum Gehilfen der Versicherung.

arno¹
18.07.2013, 08:52
das geht an der sache vorbei. bitte noch mal genau urteil und begründung lesen (oben verlinkt)

die geschädigte hat ja nur eine teilschuld (20% mW.) an ihren verletzungen zugesprochen bekommen

weil sie einen normal sinnvollen schutz nicht genutzt hat: handelsüblicher radhelm, der genau in diesem fall ihre verletzungen in laut gutachter relevantem maß verhindern oder zumindest vermindern hätte können

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St.John
18.07.2013, 09:05
Das ist ja genau meine Frage. Warum hat sie eine Teilschuld?
Sie hat sich vollkommen regelkonform verhalten. Sie war nur zur falschen Zeit am falschen Ort.

Ich überspitze das mal ein wenig:
Hätte sie bei dem Unfall eine komplizierte Zehenfraktur davongetragen, hätte das Gericht ihr dann ein Teilschuld zugesprochen, weil sie keine Schutzschuhe mit Stahlkappe getragen hat? Es ist ja allgemein bekannt, dass Sicherheitsschuhe die Füße sehr gut schützen. Und wenn Arbeitnehmer die Schuhe den ganzen Arbeitstag tragen, kann man ja auch jedem verständigen Bürger zumuten, solche Schuhe zu tragen.

arno¹
18.07.2013, 09:10
schutzschuhe mit stahlkappe beim radfahren zu tragen ist völlig unüblich, keiner empfiehlt das

ein handelsüblicher radhelm hingegen schon, wird auch von allen interessengrupen (radverband, verkehrspolitik) empfohlen

arno¹
18.07.2013, 09:13
im radladen hängen die helme neben den rädern, nicht die stahlkappenschuhe

St.John
18.07.2013, 09:35
Du hast ja Recht, ich habe auch geschrieben, dass das etwas überspitzt ist.
Aber ich sehe die Tendenz kritisch. Da wird ein ansich gutes Gesetz, meiner Meinung nach, zu sehr gedehnt. Und nicht in erster Linie zum Schutz der Opfer, sondern zum Schutz der Versicherung.
Die Radfahrerin hat einen schweren Schaden erlitten.
Die schuldhafte Verursacherin hat vermutlich ein schlechtes Gewissen.
Und die Versicherung hat einen Haftungsfall, der möglichst günstig abgewickelt werden muss.
Jetzt braucht bloß keiner damit zu kommen, dass die Versicherung die Kosten drückt, damit die Versicherungsnehmer, respektive die Allgemeinheit, nicht noch höhere Beiträge bezahlen muss.
Wenn die Versicherung der Verursacherin die Kosten für die Heilbehandlung nicht trägt, werden sie halt von der Krankenversicherung der Geschädigten übernommen, ergo wieder die Allgemeinheit.

cyclingjudge
18.07.2013, 10:00
Stephan, im Prinzip bin ich diesbezüglich ja durchaus bei dir.
Ich sehe das auch etwas kritisch.
Is ja nich so, daß man ohne selber zu denken alles nachmacht, was die Obergerichte so vormachen. Man sollte schon hin und wieder selber denken.:D

Aber es ist durchaus durch das Gesetz gedeckt.

Letztlich läßt es sich auf eine banale "Formel" runterbrechen:
Ohne Helm = großer Schaden
Mit Helm = kleinerer Schaden

=> da ohne Helm unterwegs wurde der größere Schaden verursacht, es besteht aber die Pflicht, den Schaden so gering wie möglich zu halten.

Auf die gleiche Art kommst du auch zu der Mithaftung in dem Beispielsfall mit der Schutzkleidung. Ob da ne Pflicht bestand, selbige zu tragen oder nicht, interessiert dann nicht.

Und ein wenig argumentiert ihr auch vom Ergebnis her nach dem Motto "Nicht sein kann, was nicht sein darf". So gehts natürlich auch nicht.

Wobei sich auch die Obergerichte manchmal nach dem Ergebnis richten.
Es gab da mal einen Fall, da kam es zum Zusammenstoß eines Autos mit einem kleinen Mädchen auf einem Fahrrad.
Das Mädl, fünf oder sechs Jahre alt, bekam zum Geburtstag ein Fahrrad geschenkt. Sie wohnte in Düsseldorf wohl in einer nobleren Gegend, das Haus stand auf einer Art "Anhöhe" mit einer "Abfahrt" zur Straße hin. Das Rad wurde ihr vor dem Haus übergeben, die Eltern setzten sie drauf und ließen sie vorm Haus fahren.
Dann wollte man wieder reingehen, das Mädel wollte bei ihrem Rad bleiben. Eltern wiesen das Mädel an, auf gar keinen Fall unbeaufsichtigt mit dem Rad zu fahren, da sie ja noch ncht mit der Bremse umgehen könne. Du kannst dir vorstellen, was passiert ist?
Das Mädl setzt sich aufs Rad, kommt in die Abfahrt und rauscht diesen Hang herunter und weiß nicht, wie sie die Fuhre zum Stehen bringen soll.
Du ahnst, was jetzt kommt?
Unten fährt ahnunglos der Autofahrer, fährt vorschriftsmäßig mit 30km/h in der 30erZone, als plötzlich von rechts das Mädl ungebremst mit dem Radl aus der Ausfahrt kommt und in sein Auto knallt. Natürlich ohne Helm, gabs damals noch nicht so. Das Grundstück war mit einer hohen Hecke versehen, die es unmöglich machte, sowohl das Grundstück an sich als auch die Abfahrt einzusehen. auf Grund dessen war das Mädl für den Fahrer erst wahrnehmbar, als es quasi schon im Auto drin war. So schnell reagiert niemand.

Klage gegen den Autofahrer nebst dessen Versicherung auf Schadenersatz war in den unteren Instanzen erfolglos, weil der Unfall für den Autofahrer unvermeidbar gewesen sei.

Die Sache landete dann meines Wissens beim BGH, die der Klage dann zum Teil stattgaben und Schmerzensgeld zusprachen. Aus dem Urteil ging deutlich hervor, daß da vom Ergebnis her argumentiert wurde (das Mädl hatte schwerste Kopfverletzungen und war meines Wissens ein Pflegefall): es kann nicht sein, daß das arme Kind leer ausgeht.

Mit in meinen Augen ziemlich merkwürdigen argumenten wurde dem Autofahrer dann eine Mithaftung auferlegt, die letztlich nur darauf basierte, daß er zum falschen Zeitpunkt am falschen Ort war. Er hatte nichts falsch gemacht, trotzdem durfte seine Versicherung zahlen. Einzig die Gefahr, die vom Auto im Grunde immer ausgeht, war Haftungsgrund.

Ein Urteil, das mir bis heute rätselhaft ist.

St.John
18.07.2013, 10:18
[...]Letztlich läßt es sich auf eine banale "Formel" runterbrechen:
Ohne Helm = großer Schaden
Mit Helm = kleinerer Schaden

=> da ohne Helm unterwegs wurde der größere Schaden verursacht, es besteht aber die Pflicht, den Schaden so gering wie möglich zu halten.
Das ist genau der Punkt wo meine Rechtsauffassung mich zum Widerspruch nötigt.

Ob mit Helm oder ohne Helm, es gäbe keinen Schaden, wenn die Autotür nicht in die Quere gekommen wäre. Also ist für mich nicht das Nichttragen des Helms die Ursache, sondern die plötzlich geöffnete Autotür.

Wenn ich deiner Argumentation folgen würde, könnte ich auch sagen, dass das Radfahren ursächlich mitverantwortlich ist:
mit Fahrrad = Schaden
ohne Fahrrad = kein Schaden

Im Endeffekt landen wir dann wieder bei der Gefährdungshaftung, die ja auch bei dem Beispiel mit dem Kind herhalten musste (ich hätte eher auf Vernachlässigung der Aufsichtspflicht der Eltern getippt).

Wir werden die Widersprüche in solchen Urteilen nicht beseitigen konnen, aber gutheißen muss ich sie auch nicht.

Bin halt gespannt, ob das Urteil noch einkassiert wird.

cyclingjudge
18.07.2013, 13:17
Im Endeffekt landen wir dann wieder bei der Gefährdungshaftung, die ja auch bei dem Beispiel mit dem Kind herhalten musste (ich hätte eher auf Vernachlässigung der Aufsichtspflicht der Eltern getippt).


Die war in jedem Falle verletzt. Nützt dem Autofahrer aber nix in diesem konkreten Fall!

Über den Rest läßt sich trefflich diskutieren. Oder was glaubst du, warum es so unterschiedlich ausfallende Urteile gibt?;)

Wolkenlos
18.07.2013, 13:35
Die war in jedem Falle verletzt. Nützt dem Autofahrer aber nix in diesem konkreten Fall!

Über den Rest läßt sich trefflich diskutieren. Oder was glaubst du, warum es so unterschiedlich ausfallende Urteile gibt?;)

Er hatte vermutlich den falschen Anwalt,arme Sa..,die Entscheidung des Richters
kann ich beim besten Willen nicht nachvollziehen!
Eine Ortsbegehung hat es wohl nicht gegeben?

Gruß.

cyclingjudge
18.07.2013, 13:55
Er hatte vermutlich den falschen Anwalt,arme Sa..,die Entscheidung des Richters
kann ich beim besten Willen nicht nachvollziehen!
Eine Ortsbegehung hat es wohl nicht gegeben?

Gruß.
Nun ja, mit dem Argument "Falscher Anwalt" kommste da nicht weiter. Die Sache wurde ja am BGH entschieden. Die Anwälte dort sind schon mit die besten, bedarf ja auch einer Spezialzulassung.
Und es war nicht nur "der Richter", sondern gleich deren fünf.:D
Ortsbegehungen hat es sicherlich in den Vorinstanzen gegeben, der BGH beschäftigt suich meist nur mit Rechtsfragen, nicht mit der Tatsachenfeststellungen. Die sollten in den Vorinstanzen erfolgt sein.

Ich muß mich ein wenig korrigeren:
Es gab keine Entscheidung des BGH zur Sache, sondern eine Aufhebung der Urteils des OLG Düsseldorf und Zurückverweisung unter Beachtung der Ansicht des BGH. Dies führte dann in der nächsten Verhandlung vorm OLG D zu einem Vergleich der beteiligten Parteien auf Zahlung einer bestimmten Rente oder eines bestimmten Betrages.

Ich hab ja schon geschrieben, daß die Aufhebungs-Entscheidung ein wenig verwundert hat. Letztlich wollte man hier wohl wegen der Schwere der Verletzungen und des Alters des Kindes diesem etwas zukommen lassen und hat wie gesagt vom Ergebnis her (Schwere der Verletzungen, armes Kind, etc) argumentiert und die Begründung dem angepaßt.

Hab mich mal im Rahmen einer Fortbildung mit einem der damals beteiligten BGH-Richter unterhalten können. Der Senat war von seiner Vorgehensweise in Anbetracht des Schadens beim Kind absolut überzeugt und erachtete die Entscheidung als richtig. Da kam tatsächlich sinngemäß rüber: "das arme Kind, da mußten wir doch was machen".

Gut. letztlich ist das ne Sache zwischen den Versicherungen, aber unbefriedigend für einen Juristen´ist es allemal.

Fakt bleibt, daß dem Autofahrer nichts vorzuwerfen war, außer daß er sich halt zum falschen Zeitpunkt am flaschen Ort aufgehalten hatte.
30er Zone mit 30 oder knapp darunter befahren, uneinsehbares Grundstück, abschüssige und damit die Geschwindigkeit erhöhende Grundstücksausfahrt, Kind kann kein Rad fahren, Verletzung der Aufsichtspflicht etc etc. Hat alles nix genutzt.

Schwer zu vermitteln.

siluan
18.07.2013, 14:43
Letztlich läßt es sich auf eine banale "Formel" runterbrechen:
Ohne Helm = großer Schaden
Mit Helm = kleinerer Schaden

Auf die gleiche Art kommst du auch zu der Mithaftung in dem Beispielsfall mit der Schutzkleidung.

Ich brech es noch weiter runter:
Radfahren=großer Schaden
zu Hause bleiben = kein Schaden

Fazit, setzte dich aus`s Rad, musst du in jedem Fall mit einer Teilschuld bzw. einer Mithaftung rechnen.

Ich denke, genau das geht nicht.

cyclingjudge
18.07.2013, 22:20
Ne, eben nicht.
Bitte dann auch das Urteil richtig lesen.
Bzw meine Posts.
Wenn du den Helm auf dem Kopf hast und du in einen Unfall verwickelt wirst, an dem der andere Schuld ist und dir kein Fehlverhalten angelastet werden kann, bleibt auch kein Raum für eine Mithaftung.

Die Problematik Helm stellt sich doch nur, wenn es auch einen Schaden am Kopf gibt.
Gibbet "nur" Sachschaden, kannste ja keine Mithaftung damit begründen, dass du keinen Helm auf hattest.
Die Mithaftung kommt nur zum Zug, wenn du gegen deine Pflicht, den Schaden gering zu halten, verstoßen hast.

St.John
17.06.2014, 13:24
Heute wurde die Mitschuld beim Fahren ohne Helm vom BGH kassiert:
http://www.spiegel.de/reise/deutschland/bgh-urteil-radfahrer-haben-auch-ohne-helm-anspruch-auf-schadensersatz-a-975619.html

cyclingjudge
18.06.2014, 07:56
Heute wurde die Mitschuld beim Fahren ohne Helm vom BGH kassiert:
http://www.spiegel.de/reise/deutschland/bgh-urteil-radfahrer-haben-auch-ohne-helm-anspruch-auf-schadensersatz-a-975619.html

Kann man, nach meinen Informationen, in dieser von dir angedeuteten Konsequenz und Allgemeinheit so nicht stehen lassen.:D

Kassiert wurde das Urteil gegen eine "Freizeitradlerin", die innerhalb der Stadt unterwegs gewesen ist. Meinen Informationen zufolge hat der BGH explizit die Beurteilung einer Mitverantwortung bei Rennradlern außen vor gelassen!

Man wird dieses Urteil also nicht 1:1 für aktive Radsportler übernehmen können, vor allem, weil das Hauptargument zu sein scheint, daß sich der Helm in solchen Situationen eben bundesweit noch nicht durchgesetzt hat.
Das dürfte im Bereich des aktiven Radsports bzw. dem Rennradbereich definitv anders sein.
Ergo werden die Versicherungen beim nächsten sich bietenden Fall genau in diese Kerbe schlagen.

St.John
18.06.2014, 08:50
Da hast Du vermutlich recht. Das war so ziemlich die erste Pressemeldung nach dem Urteilsspruch. Als ich das gepostet habe, waren die weiteren Erklärungen noch nicht online: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2014&Sort=3&nr=68021&pos=0&anz=95

Eins interessiert mich allerdings:
Wie würde ein Jurist denn den Unterschied begründen, wenn, wie im konkreten Fall nicht eine Frau auf dem Weg zur Arbeit verunfallt, sondern ein Mountainbiker auf dem Weg in den Wald oder ein Rennradler bei der Fahrt zum Vereinstraining? Sind das dann andere Situationen?
Kann ein Alltagsradler mit 10000 Jahres-km rechtlich eine anderer Radfahrer als der Rennradler mit 3000km sein?

SXHC
18.06.2014, 10:28
Kann man, nach meinen Informationen, in dieser von dir angedeuteten Konsequenz und Allgemeinheit so nicht stehen lassen.:D

Kassiert wurde das Urteil gegen eine "Freizeitradlerin", die innerhalb der Stadt unterwegs gewesen ist. Meinen Informationen zufolge hat der BGH explizit die Beurteilung einer Mitverantwortung bei Rennradlern außen vor gelassen!

Man wird dieses Urteil also nicht 1:1 für aktive Radsportler übernehmen können, vor allem, weil das Hauptargument zu sein scheint, daß sich der Helm in solchen Situationen eben bundesweit noch nicht durchgesetzt hat.
Das dürfte im Bereich des aktiven Radsports bzw. dem Rennradbereich definitv anders sein.
Ergo werden die Versicherungen beim nächsten sich bietenden Fall genau in diese Kerbe schlagen.

Da hat der Richterchen natürlich Recht. RR/MTB/CX/Downhill fahren wurden explizit als besondere Gefährdung eingestuft. Helm also aus versicherungstechnischen Gründen Pflicht. Macht auch nichts. Immerhin braucht man nicht auf dem Weg zum Bäcker keinen Helm.

St.John
18.06.2014, 10:55
[...] RR/MTB/CX/Downhill fahren wurden explizit als besondere Gefährdung eingestuft. [...]
Wo hast Du das denn gelesen?

Abduschaparov
18.06.2014, 10:59
Wie würde ein Jurist denn den Unterschied begründen, wenn, wie im konkreten Fall nicht eine Frau auf dem Weg zur Arbeit verunfallt, sondern ein Mountainbiker auf dem Weg in den Wald oder ein Rennradler bei der Fahrt zum Vereinstraining? Sind das dann andere Situationen?
Kann ein Alltagsradler mit 10000 Jahres-km rechtlich eine anderer Radfahrer als der Rennradler mit 3000km sein?

Ohne Helmpflicht gleiches Recht für alle.

F4B1
18.06.2014, 11:27
Immerhin braucht man nicht auf dem Weg zum Bäcker keinen Helm.
Das ist ja die Frage: Woran macht man den Unterschied fest?
Am Fahrrad? Ist Quatsch, gibt auch Rennen für Klappräder, wahrscheinlich findet man auch was für Hollandräder.
Am Fahrer? Woran genau? BMI, Körperfettanteil, Rennfahrer (nur Lizenz oder reicht auch Hobby?), reichen auch schon Brevets? Was ist, wenn der Fahrer ohne Organisation unterwegs ist? Sind das dann keine Radsportler?

Und dann kommt auch die Frage nach den Helm: Downhiller sind Radsportler, Fullface ist als Standard akzeptiert. Alle anderen sind auch Radsportler. Also auch auf dem Rennrad Fullface.:D

Das Urteil ist so wunderbar schwammig, dass es keinerlei Signalwirkung hat. Die Chewbacca-Verteidigung (http://de.wikipedia.org/wiki/Chewbacca-Verteidigung) funktioniert weiterhin.

cyclingjudge
18.06.2014, 12:47
Bei dem kassierten Urteil hat meines Wissens nach auch irgendeine ominöse Studie über Rad Unfälle ne Rolle gespielt. Die kam aber wohl erst nach dem eigentlichen Unfall, weswegen wohl der BGH gesagt hat, man könne deren Schlussfolgerungen nicht anwenden.
Ich denke, dass künftig bei Radsportlern über die Gefährdung des Sports argumentieren wird und dass sich der Helm dort eben großflächig durchgesetzt hat.
Die Versicherungen werden es jedenfalls weiterhin versuchen und auch Gerichte finden, die ihnen folgen. Spätestens dann wird sich der BGH mit einer helmpflicht auseinandersetzen (müssen).

St.John
16.07.2014, 11:21
Das Urteil ist seit heute online: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&client=12&nr=68287&pos=0&anz=1&Blank=1.pdf

Wenn ich das - nach kurzem Überfliegen - richtig interpretiere, hat das BGH nur so entschieden, weil 2011 (zum Zeitpunkt des Unfalls) Fahrradhelme nur von ca. 10% der beobachteten Radfahrer getragen wurden. Das ändert sich aber seit Jahren: http://www.bast.de/DE/Publikationen/Foko/2015-2014/2014-11.html?nn=605396
Keine Ahnung was aus rechtlicher Sicht die Grenze für eine ausreichend große Akzeptanz von Helmen in der Bevölkerung darstellt?
Über kurz oder lang droht das dann doch zu einer schleichenden Helmpflicht durch die Hintertür zu werden.