Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ramsauer kippt verbot-von-akku-lampen-am-rad-
http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2013-06/27264931-saarbruecker-zeitung-ramsauer-kippt-verbot-von-akku-lampen-am-rad-007.htm
Ich weiß nicht, ob das der Schritt in die richtige Richtung ist?
Eigentlich klingt es ja gut, aber im Detail könnte das so seine Tücken haben:
Ich erwarte, dass die Beleuchtung dann ständig mitgeführt werden und ständig funktionsfähig sein muss.
Aber wer schleppt mehrere Leuchten (minimal zwei) immer durch die Gegend?
Wenn sich die Systeme nicht grundlegend ändern, sind batteriebetriebene Leuchten extrem diebstahlgefährdet, da sie nur angeklemmt werden.
Erlaubt und anerkannt sind garantiert auch nur Leuchten, die eine entsprechende Zulassung mit Prüfzeichen haben. Damit bleiben ca. 99% der von Nightridern benutzten Lampen im Straßenverkehr illegal.
Wenn sich die gesetzliche Grundlage ändert, werden zu Beginn sicher die Kontrollen zunehmen und die bisher geübte Toleranz der Polizei wird nicht mehr da sein.
Ich sehe aktuell nur Nachteile.
Da fährt ein Radler, er hat Licht, sollen wir anhalten und schauen, ob sie ein Prüfzeichen haben .... eher nicht.
- schon jetzt ist es fast überall so, dass Battleuchten toleriert werden
- bei uns wird wenig geklaut.
- der Weg ist evtl. frei für integrierte und oder magnetbetriebene Leuchten
-- ich schleppe fast immer drei Leuchten durch die Gegend, sie werden immer kleiner-leistungsfähiger-zuverlässiger.
- mitgeschleppt werden muss jetzt schon Licht und Reflektoren.
Mit der Integration von Lampen in Rahmen, Lenker, Sattelstützen, Schutzblechen, etc. bin ich absolut bei dir. Das erscheint mir der richtige Weg.
Aber das hat nichts mit Batterie oder Dynamo zu tun.
Schön, dass in Cochem nicht geklaut wird, das sieht hier an Bahnhöfen, Schulen, Schwimmbädern, Supermärkten etc. leider anders aus. Hier werden auch fest angeschraubte hochwertige (= helle) Leuchten geklaut.
Wenn die dann nur mit Schnellverschlüssen angeklemmt sind, wird das sicher nicht besser werden.
Ritzelschleifer
29.06.2013, 11:25
Ich finde es ebenfalls einen Schritt in die richtige Richtung.
Hier in Freiburg ist die Polizei schon froh, wenn überhaupt einer eine Funzel am Rad hat - ob diese dann ein Prüfzeichen hat ist egal.
Ich persönlich habe die kleine Rückleuchte an der Sattelstütze ohnehin immer dran. Die 50g merkt ohnehin keiner. Wenn ich abschätzen kann, das eine Ausfahrt länger wird packe ich die Trelock noch an den Lenker oder stopfe sie in den Rucksack. Die kleine Befestigungshalterung am Lenker bleibt immer dran.
Solange die mich nicht mittags um 12 anhalten ''Wo ist Ihre betriebsbereite Akkuleuchte?'' hört sich das sehr gut an. Wird das jetzt aber so eine Korinthenkackerei, bei dem dann auch Rennradfahrer oder MTBler (oder Crosser) grundsätzlich immer so ein Teil mitführen müssen...:o
Ich weiß nicht, ob das der Schritt in die richtige Richtung ist?
Eigentlich klingt es ja gut, aber im Detail könnte das so seine Tücken haben:
Ich erwarte, dass die Beleuchtung dann ständig mitgeführt werden und ständig funktionsfähig sein muss.
Aber wer schleppt mehrere Leuchten (minimal zwei) immer durch die Gegend?
Wenn sich die Systeme nicht grundlegend ändern, sind batteriebetriebene Leuchten extrem diebstahlgefährdet, da sie nur angeklemmt werden.
Sorry, die Nachteile gelten genauso auch für dynamobetriebene Leuchten.
Gibt der Dynamo oder die Lampe den Geist auf ist auch Schluss. Voralldingen noch mehr als mit der Akkuleuchte. Montier mal unterwegs einen neuen Dynamo oder schraub eine neue Lampe dran. Viel Spaß.
Und wieso das Licht jetzt nicht funktioniert interessiert nicht. Licht aus heißt: Schieben.
Diebstahlgefahr sehe ich bei den Dynamoleuchten sogar als größer an. Fahr aktuell ja schon nur mit Stecklicht. Wird an der Uni in den Rucksack geschmissen. Als die LED Beleuchtung auf den Markt kam wurde die Dynamobeleuchtung sogar sehr oft geklaut. Dauert ja auch kaum länger. Kabel durchschneiden (Stecker kann man ersetzen, ist ja billig)und dann halt meist noch eine Inbusschraube lösen.
Was die Lampen für Nightrides betrifft: Die Teile im Straßenverkehr zu nutzen, da wo es nicht stockfinster ist, weil eigentlich niemand dort lang kommt, ist auch jetzt schon zu recht illegal.
So sehr ich meine Chinalampe mag, wenn es mal richtig dunkel wird und die Ixon IQ nicht mehr hilft, so sehr blendet die auch andere Verkehrsteilnehmer.
Ramsi folgt damit nur dem "Münchner Modell". Seit Mitte der 90iger hat die dortige Polizei nicht mehr nach legalem/illegalem Licht unterschieden, sondern Radfahrer mit Licht gelobt! Also positiv bestärkt. Die Folge ist, dass sich seit Jahren eine Art "Lichtwettkampf", wer jetzt die tollste Lampe hat, etabliert hat. Natürlich gibt es da auch die 1200lux Chinabrutzler, aber da weist man dann dezent darauf hin, sie doch ein wenig runterzuregeln. Positive Bestärkung funktioniert also auch und nicht nur immer Strafen, Strafen, Strafen.
Im übrigen muss man (theoretisch) schon heute mit dem RR bei jeder Tageszeit Akku-Licht mitführen und auf verlangen vorzeigen können. Überprüft nur niemand. Darin wird sich vermutlich auch nichts ändern. Die Mädels und Jungs in Blau haben auch noch ganz andere (wichtigere) Aufgaben.
Na ja, bringen wir es mal auf einen Punkt:
Wer bisher im Dunkeln komplett ohne Licht fährt, wird das sicher nicht tun, weil Akkuleuchten nicht erlaubt sind.
Der Vorteil liegt einzig und allein darin, dass einen Versicherungen im Fall eines Unfalls nicht mehr mit kommen können, dass man ja statt einer 10Lux Dynamofunzel (ja, ich weiss, geht auch mehr, aber ich übertreibe es gerne mal)eine 40Lux Akkulampe am Rad hatte. Von der Polizei hab ich selbst an Fahrradaktionstagen nie was negatives gehört.
Aus brandaktuellem Anlass finden Sie anbei unser Statement zu den Vorhaben des Bundesrats.
Ihre
BUSCH & MÜLLER KG
Aus aktuellem Anlass:
Zweifelhafter Aktionismus im Bundesrat zur Dynamopflicht
Auf Initiative des Landes Niedersachsens will der Bundesrat am Freitag, den 5. Juli 2013
entscheiden, ob die Beleuchtung am Fahrrad alternativ zum bisher im Straßenverkehr
ausschließlich zulässigen Dynamobetrieb auch mit „wiederaufladbaren Energiespeichern“
betrieben werden kann.
Busch & Müller begrüßt grundsätzlich, dass die StVZO-Vorschriften zur Fahrradbeleuchtung
den technischen Möglichkeiten angepasst werden sollen. Insbesondere die Entwicklung der
LED-Technik gibt allen Anlass dazu. Jedoch sollte ein solcher Schritt nicht dazu führen, dass
sich die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer gegenüber dem Status quo verringert.
Nach Auffassung von Busch & Müller wird, wenn die Initiative aus Niedersachsen in der
vorgelegten Form beschlossen wird, keinesfalls deshalb häufiger mit Licht gefahren, weil
Akkubeleuchtung nun zulässig ist. Im Gegenteil: Wenn Fahrräder werkseitig nicht mehr mit
einer Dynamo-Beleuchtungsanlage ausgestattet werden, wird die Zahl der nicht
beleuchteten Fahrräder auf der Straße erheblich zu- und die Verkehrssicherheit somit
entsprechend abnehmen.
Um das Sicherheitsniveau der Akkubeleuchtung der Dynamobeleuchtung anzunähern, wird
im Gesetzentwurf eine Kapazitätsanzeige der Akkubeleuchtung gefordert. (Damit dürfte eine
Vielzahl der bisher eingesetzten Akku- oder Batteriescheinwerfer und -rücklichter folglich
nicht verwendet werden.)
Der Vorschlag aus Niedersachsen wurde offensichtlich ohne Beteiligung der Radfahrerorganisationen
und allem Anschein nach auch ohne ausreichende Kenntnis der realen
Situation und der technischen Möglichkeiten entwickelt. So erklärte Verkehrsminister
Ramsauer der Saarbrücker Zeitung, dass ein Vorteil der Akkubeleuchtung im Gegensatz zum
Dynamolicht auch die Sichtbarkeit im Stand sei. Jeder, der sich ein wenig in der Fahrradbranche
auskennt, weiß, dass seit 20 Jahren Dynamoleuchten mit Standlicht ausgerüstet
werden.
Es ist zu befürchten, dass eine Beschlussfassung in der vorliegenden Form eine fatale
Wirkung entfalten wird. Zum einen ist noch völlig unklar, welche Anforderungen an eine
Kapazitätsanzeige gestellt werden. Zum anderen wird dem falschen Eindruck Tür und Tor
geöffnet, dass ab sofort alle auf dem Markt angebotenen Akku- oder Batteriescheinwerfer
als ausreichende Beleuchtung am Fahrrad zulässig sind. In der öffentlichen Darstellung wird
dabei kaum darauf hingewiesen, dass im Straßenverkehr eingesetzte Akkuscheinwerfer nur
benutzt werden dürfen, wenn sie ein Prüfzeichen tragen. Sehr viele der bisher benutzten
Produkte dürften jedoch die durch das Kraftfahrtbundesamt zertifizierte Leistung und
Funktionalität nicht aufweisen.
Aus diesen Gründen ist der Bundesrat gut beraten, die vorgesehene Ergänzung zur Änderung
des § 67 der StVZO nicht zu beschließen. Stattdessen ist aus Sicht von Busch & Müller eine
sachlich umfassende Aktualisierung notwendig, die sowohl die Ergebnisse aktueller
Forschung (der Verkehrsminister selbst gab ein Gutachten in Auftrag, dessen Ergebnis noch
nicht vorliegt!) wie auch die Sachkenntnis von Radfahrerorganisationen und der Fahrradindustrie
einbezieht. Im Sinne der Sicherheit im Straßenverkehr und zum Vorteil der
Verbraucher sollte eine solche umfassende Aktualisierung zügig angest
Und da wundern sich ADFC (die tönen auf Bundesebene ähnlich)und die Fahrradindustrie über wenig Zuspruch.
Akkuleuchten brauchen schon jetzt ein Prüfsiegel und wenn diese ein Prüfsiegel haben, dann gibt es auch eine Anzeige für den Akku. Da reicht ja schon eine Diode, die anzeigt, dass man mal die Batterie wechseln sollte.
Klingt für mich eher so, als hätte man bei B&M Angst, dass sich die Plastiklämpchen nicht mehr so gut verkaufen könnten.
Da hast Du Dir die Tragweite der geplanten Änderungen noch nicht richtig verdeutlicht. Eine "Akku leer"-Anzeige ist keine Kapazitätsanzeige.
Hier noch ein paar Infos zum Gesetzesentwurf:
http://www.adfc.de/technik/fahrradteile-und-zubehoer/beleuchtung/beleuchtungsvorschriften/akkubeleuchtung-bald-fuer-alle-fahrraeder
Wie ich weiter oben schon schrieb, bleiben mit der Neuregelung 99% der heute eingesetzten Akku- oder Batterieleuchten illegal. Es geht ja sogar soweit, dass heute legal eingesetzte Leuchten mit Prüfzeichen, aber ohne Kapazitätsanzeige, nach Inkrafttreten auch nicht zulässig wären.
Was hinterher auf der Straße von den Ordnungsbehörden dazu gesagt und toleriert wird, ist ja erstmal nebensächlich.
Wenn die entsprechenden Verordnungen revidiert werden, dann sollte dies auch mit Sachverstand- und -kenntnis passieren und praktikable Lösungen für bestehende Probleme dabei herauskommen.
talybont
03.07.2013, 09:46
Das ist Deutschland - der Gesetzgeber glänzt durch Inkompetenz und rennt nur irgendwelchen selbsternannten Interessenverbänden nach. Tatsächlich hat die Industrie das Sagen und die will Umsatz generieren.
hanseltrans
03.07.2013, 11:10
Das ist Deutschland - der Gesetzgeber glänzt durch Inkompetenz und rennt nur irgendwelchen selbsternannten Interessenverbänden nach. Tatsächlich hat die Industrie das Sagen und die will Umsatz generieren.
Genau!! Wie werden Gesetze gemacht? Politiker haben erst einmal keine eigene Meinung. Da ist immer ein Lobbyist der Industrie und sagt was er will.
Hier will warscheinlich einer Lampen verkaufen. Deshalb wird das Gesetz garantiert nicht so ausgehen, das wir zukünftig einfach unsere Lampen benutzen können, sondern dass wir Neue kaufen müssen, die dann bestimmten neuen Normen entsprechen müssen.
Diese Normen werden dann mit einer Prüfnummer dokumentiert, die dann z. B. bei organisierten Lichtwochen und sonstigen Aktionen von der Polizei überprüft werden. Damit wird dann ein gewisser Druck ausgeübt, damit auch jeder möglichst bald solche Lampen kauft.
Ich seh da eher weniger als mehr Probleme kommen:
So ist es bei uns :
bei uns wird nie kontrolliert
Polizei hat permanent zu wenig Personal
Polizei toleriert seit über 30 Jahren Batterielicht, vom Augenkrebsrücklicht bis zur 2000 Lumenlampe
Polizei sagt : wenn ihr zu sehen seid, ist der Rest egal. Wer nicht zu sehen muss nach hause schieben.
Polizisten fahren selbst ohne oder mit Battlicht und kaufen auch für ihre Blagen...............
hanseltrans
03.07.2013, 11:19
Wie war das mit den schlafenden Hunden, die man nicht wecken soll?;)
Wie war das mit den schlafenden Hunden, die man nicht wecken soll?;)
Geh fott:
mindestens 10 der Jungs sind hier Kunde.
Da hast Du Dir die Tragweite der geplanten Änderungen noch nicht richtig verdeutlicht. Eine "Akku leer"-Anzeige ist keine Kapazitätsanzeige.
Ok, dann korrigiere ich mich: Was für ein Quatsch.
Ok, dann korrigiere ich mich: Was für ein Quatsch.
Sag ich doch!
hanseltrans
03.07.2013, 13:06
Geh fott:
mindestens 10 der Jungs sind hier Kunde.
Gleich mal runtergerannt und gekuckt, was du mir da verkauft hast:
:daumen: steht Wellenlinie u. KB13 drauf :daumen:
Gleich mal runtergerannt und gekuckt, was du mir da verkauft hast:
:daumen: steht Wellenlinie u. KB13 drauf :daumen:
den KB Stempel hab ich in Rumänien fertigen lassen
Brauche TÜVPlakette ?:)
Deine Frau ist übrigens mit ner illegalen Anlage unterwegs
Die Warung Stiftetest findet das zwar gut, aber erlaubt ist es nicht
Heute ist die Gesetzesänderung im Bundesrat auf der Tagesordnung.
Hamburg hat einen Antrag (http://www.bundesrat.de/cln_320/nn_8336/SharedDocs/Drucksachen/2013/0401-500/445-3-13,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/445-3-13.pdf)gestellt die Änderung nicht zu beschließen, sondern folgende Entschließung zu fassen:
Die Bundesregierung wird gebeten, noch in diesem Jahr den bereits mehrfach angekündigten Änderungsentwurf zu § 67 StVZO vorzulegen, um die bereits seit Jahren diskutierte Überarbeitung der Vorschriften in der StVZO über lichttechnische Einrichtungen an Fahrrädern neu zu regeln.
Selbst Nutten sind zwischenzeitlich legal
da muss doch wohl :D
Selbst Nutten sind zwischenzeitlich legal
da muss doch wohl :D
Mmmh, "Nutten" tauchen in deinen Beiträgen in der letzten Zeit auffällig häufig auf....
Müssen wir uns Sorgen machen?
Mmmh, "Nutten" tauchen in deinen Beiträgen in der letzten Zeit auffällig häufig auf....
Müssen wir uns Sorgen machen?
Bigtschonniswotschingmiii
Bundesrat hat es mit der Änderung, dass nun auch Batterien ok sind (man hat auf den ADFC gehört), durchgewunken. Wie es mit der Ladestandsanzeige, die dann eh Käse ist, weil sie nicht mehr richtig funktionieren kann, aussieht, weiss ich allerdings nicht.
http://www.derwesten.de/panorama/radfahrer-duerfen-akku-und-batterielampen-nutzen-id8151640.html
Zitat aus dem Beschluß von heute (http://www.bundesrat.de/cln_340/nn_2372724/SharedDocs/Drucksachen/2013/0401-500/445-13_28B_29,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/445-13%28B%29.pdf):
"(1) Fahrräder müssen für den Betrieb des Scheinwerfers und der
Schlussleuchte mit einer Lichtmaschine, deren Nennleistung
mindestens 3 W und deren Nennspannung 6 V beträgt oder einer
Batterie mit einer Nennspannung von 6 V (Batterie-Dauerbeleuchtung)
oder einem wiederaufladbaren Energiespeicher als Energiequelle
ausgerüstet sein. Abweichend von Absatz 9 müssen Scheinwerfer und
Schlussleuchte nicht zusammen einschaltbar sein."
Tja, auch das ist kein großer Wurf, wie mir scheint. 6V für Akku- oder Batterieleuchten ist vorgegeben.
Keine Ahnung ob das sinnvoll ist? Mir sind keine Batterierücklichter mit 6V bekannt und viele Frontscheinwerfer weichen auch davon ab.
Rücklicht ist wirklich so eine Sache. Da kenn ich jetzt auf Anhieb keins. Werden dann aber kommen und dann investiere ich da auch gerne mal ein paar Euro.
Scheinwerfer hingegen kein Thema. Die heute zugelassenen haben alle 6 Volt.
talybont
05.07.2013, 22:42
Rücklicht ist wirklich so eine Sache. Da kenn ich jetzt auf Anhieb keins. Werden dann aber kommen und dann investiere ich da auch gerne mal ein paar Euro.
Scheinwerfer hingegen kein Thema. Die heute zugelassenen haben alle 6 Volt.
Aber nur mit 1,5V Batterien, nicht mit AA-Akkus, und unter Last schon garnicht.
Jo, wenn die bei der Polizei demnächst Ingineure für die Radkontrollen einstellen sehe ich auch einen Sinn darin, weiter darüber zu diskutieren. Da steht man dann irgendwann mit Spannungsprüfern bei der Radkontrolle.
Was den Unterschied zwischen Batterien und Akkus betrifft: Stimmt ja durchaus, ist im Sinne der StVO aber egal. Oder hast du schon von StVO-konformen Batterien gehört? Angenommen werden bei Batterien 1,5Volt. Akkus im AA Format werden genauso bewertet. Was dann letztlich vorne rauskommt juckt nicht. Es geht in der StVO um das was drauf steht, nicht um Physik.
hanseltrans
10.07.2013, 14:28
Jo, wenn die bei der Polizei demnächst Ingineure für die Radkontrollen einstellen sehe ich auch einen Sinn darin, weiter darüber zu diskutieren. Da steht man dann irgendwann mit Spannungsprüfern bei der Radkontrolle.
Was den Unterschied zwischen Batterien und Akkus betrifft: Stimmt ja durchaus, ist im Sinne der StVO aber egal. Oder hast du schon von StVO-konformen Batterien gehört? Angenommen werden bei Batterien 1,5Volt. Akkus im AA Format werden genauso bewertet. Was dann letztlich vorne rauskommt juckt nicht. Es geht in der StVO um das was drauf steht, nicht um Physik.
Möglich ist in D alles: Auf den Warnblinkleuchten der ADR Ausrüstungen der Lkw stand genau drauf, welche Batterien drinne sein musten z. B. Varta RL03 ec. und wehe du hattest bei der BAG Kontrolle was anderes drinne!!!
Gott sei dank ist das aber Geschichte. Aber was z. B. BAG Kontrolleure heute sonst noch so auf Lager haben, und was das dann immer kostet ist eine andere Geschichte:wut:
Vllt. sollten wir nicht zu laut darüber diskutieren, nicht, dass man da doch noch...:D
http://www.derwesten.de/panorama/welche-lichtanlagen-am-fahrrad-kuenftig-erlaubt-sind-id8177447.html
Ab gestern offiziell:
http://www.adfc.de/news/batteriebeleuchtung-ab-sofort-erlaubt
Interessant ist der letzte Absatz zur Rückgabe von nicht zugelassenen Leuchten. Kann mir nicht vorstellen, dass das so richtig ist.
Naja, wenn der Händler behauptet, die Lampe sei zugelassen, sie es aber nicht ist. Dann ist das schon richtig. War aber auch schon vorher so. Eben der Punkt "Im guten glauben"
Crossandreas
06.08.2013, 07:04
Naja, wenn der Händler behauptet, die Lampe sei zugelassen, sie es aber nicht ist. Dann ist das schon richtig. War aber auch schon vorher so. Eben der Punkt "Im guten glauben"
Das steht da aber so nicht, jedoch im guten Glauben, sehr präzise...
Der letzte Absatz könnte noch zum Problem werden: angenommen folgendes Beispiel:
Du käufst eine Bumm Big Bang mit Ofelias Scheinwerfer- natürlich nicht zugelassen; das weiß jeder der sich mit diesem Thema beschäftigt
Nach 1,5 Jahren hast du keinen Bock mehr auf die Lampe, gibt ja schon neuere Modelle, kannst die Lampe einfach zurückgeben und den Händler nebenbei noch anschwärzen Wegen begangener Ordnungswidrigkeit! Dabei natürlich behaupten man sei davon ausgegangen die Lampe wäre StVZO!
Und dann? Hat der Händler die Scheizze an der Backe und die dicke Scheizze kommt dann auch noch vom Oa!
Ich kann durchaus verstehen warum einige Hersteller ihre Lampen mit sofortiger Wirkung vom Markt nehmen!
Ich glaub ich Kriegs Kotzen!
Crossandreas
06.08.2013, 07:12
Das einzig gute an der neuen Verordnung!
Pedelecs müssen keine Dynamopflicht mehr aufweisen!
Das einzig gute an der neuen Verordnung!
Pedelecs müssen keine Dynamopflicht mehr aufweisen!
Dieser ganze Gesetzesänderung ist für die Tonne.
Was nützt der Wegfall der Dynamopflicht am Pedelec, wenn Du die Lampen nicht mit dem Antriebsakku betreiben darfst, Stichwort 6V?
Der Wegfall der Dynamopflicht nützt eigentlich erstmal den Fahrradherstellern im unteren Preissegment. Sie brauchen ihre Billigräder nicht mehr mit relativ teurer, aber eigentlich sehr zuverlässsigen Nabendynamos ausstatten, sondern legen ein paar einfache Batterieleuchten dazu. Verordnung genüge getan. Wenn der Fahrer nicht auf die Batterien achtet oder die Lampen nicht fest angebracht sind und deshalb entwendet oder vergessen werden, was kümmert es den Hersteller?
Stubenrocker
06.08.2013, 08:47
Dieser ganze Gesetzesänderung ist für die Tonne.
Was nützt der Wegfall der Dynamopflicht am Pedelec, wenn Du die Lampen nicht mit dem Antriebsakku betreiben darfst, Stichwort 6V?
Pedelecs lassen sich mit leerem Antriebs-Akku noch fahren, hätten dann aber keine Beleuchtung mehr.
Pedelecs lassen sich mit leerem Antriebs-Akku noch fahren, hätten dann aber keine Beleuchtung mehr.
Manche haben eine Reserve, für diesen Fall.
Haben Antriebsakkus einen zusätzlichen 6 Volt Ausgang oder gibts dafür extra einen Transformator? Beides wäre ja für die neue Regelung sinnvoll.
Haben Antriebsakkus einen zusätzlichen 6 Volt Ausgang oder gibts dafür extra einen Transformator? Beides wäre ja für die neue Regelung sinnvoll.
Kann doch keiner nachprüfen, wenn man sagt:
"In der Steuereinheit ist ein Akku!"
Steuereinheiten sind verschweisst.
Es wird sich nichts ändern am
wir haben eh keine Zeit für Kontrolle, wenn ihr zu sehen seid ist uns alles andere egal.............
[...]Es wird sich nichts ändern am
wir haben eh keine Zeit für Kontrolle, wenn ihr zu sehen seid ist uns alles andere egal.............
Ich schrieb ja, dass die neue Verordnung für die Tonne ist. Technisch nicht ausgereift und daher nicht praktisch umsetzbar.
Wie sieht das denn mit der Händlerhaftung aus? Musst Du deine Kunden darauf aufmerksam machen, dass dieses Rad oder jenes Pedelec nicht den Vorschriften der StVO entspricht? Und kannst Du in Regress genommen werden, wenn dann mit so einem Rad ein Unfall passiert, weil z.B. ein Auto das Rad übersehen hat und es zu wenig Reflektoren oder keine zugelassene Beleuchtung hatte?
Ic? Musst Du deine Kunden darauf aufmerksam machen, dass dieses Rad oder jenes Pedelec nicht den Vorschriften der StVO entspricht? Und kannst Du in Regress genommen werden, wenn dann mit so einem Rad ein Unfall passiert, weil z.B. ein Auto das Rad übersehen hat und es zu wenig Reflektoren oder keine zugelassene Beleuchtung hatte?
Klar muss ich das.
Habs auch so auffer Homepage.
90% wissens schon.
etc
Regress ?
Nur wenn der Fahrer, von uns nicht aufgeklärt.
Jedes Rad, dass durch den Laden geht bekommt ne Checkliste. Da gibt es einen Punkt mit/ohne STVZO.
Vor gut 20 Jahren: 15 Jähriger geht mit defektem Fahrrad, in Fahrtrichtung, auffer Fahrbahn!(auf der rechten Seite:rolleyes:)
Wird von Auto erfasst, hatte zwei Vistalite.
Die anderen KFZler sagten: "war gut zu sehen."
Thema erledigt.
Kfz musste 100% zahlen, was ich angesichts des Latschens auffer Fahrbahn nicht fair fand.
Danke für die Aufklärung.
Mit dem Regress war das auch so gemeint, dass vorher nicht aufgeklärt wurde.
Zu: Vor 20 Jahren ...
Solche Urteile sind ja auch immer Einzelfallentscheidungen. Wären keine anderen PKW-Fahrer als Zeugen dagewesen, hätter es auch ein anderes Urteil geben können, vermute ich.
Danke für die Aufklärung.
Mit dem Regress war das auch so gemeint, dass vorher nicht aufgeklärt wurde.
Zu: Vor 20 Jahren ...
Solche Urteile sind ja auch immer Einzelfallentscheidungen. Wären keine anderen PKW-Fahrer als Zeugen dagewesen, hätter es auch ein anderes Urteil geben können, vermute ich.
Hätte
"zu sehen gewesen oder nicht!"
das ist hier die Frage
Ursächlich muss ein "Nichtzusehengewesenseinsein!"
Hatte schon hauffenweise Kunden, die im Dunklen- Dämmerung übersehen wurden.
Nicht einmal Teilschuld.
Warum auch?
..........
wenn die hätte wäre wenn schon an meinem Crosser dran gewesen sein könnten
hanseltrans
07.08.2013, 09:26
Pedelecs lassen sich mit leerem Antriebs-Akku noch fahren, hätten dann aber keine Beleuchtung mehr.
Das trifft ja wohl auch auf alle anderen Batterielampen zu und die Kontrolle über einen Antriebsaccu ist offensichtlicher wie bei kleinen Batterien. Das Problem ist die Festlegung auf schwache 6 V :aufreg:das müsste mindestens 6 V heissen!
Die Rückleuchten nicht vergessen. Wer braucht da 6V? Die heute gebräuchlichen Batterieleuchten haben 1,5 bis 3V.
Aber vermutlich ist das keine große Ingenieurskunst welche für die höhere Spannungen zu konstruieren. Die Dynamorückleuchten haben doch wahrscheinlich auch 6 Volt, oder wie ist das da geregelt?
Stubenrocker
07.08.2013, 10:35
Das trifft ja wohl auch auf alle anderen Batterielampen zu und die Kontrolle über einen Antriebsaccu ist offensichtlicher wie bei kleinen Batterien. Das Problem ist die Festlegung auf schwache 6 V :aufreg:das müsste mindestens 6 V heissen!
Ein Satz Reserve-Batterien passt wohl noch in die Trikot-Tasche, so'n Antriebsklumpen dagegen...
Die 6V-Pflicht bei Batterien halte ich für stumpfsinnig von alten Vorschriften übernommen.
hanseltrans
07.08.2013, 17:49
Ein Satz Reserve-Batterien passt wohl noch in die Trikot-Tasche, so'n Antriebsklumpen dagegen...
Die 6V-Pflicht bei Batterien halte ich für stumpfsinnig von alten Vorschriften übernommen.
den Antriebsklumpen hast du ja sowieso dabei;) die Batterien nicht!
. Die Dynamorückleuchten haben doch wahrscheinlich auch 6 Volt, elt?
ja
Stubenrocker
07.08.2013, 20:51
den Antriebsklumpen hast du ja sowieso dabei;) die Batterien nicht!
Es geht um: wenn Klumpen leer
Ich habe immer Ersatzbatterien bei, wenn ich im Straßenverkehr mit Batterielicht unterwegs bin.
Gerade im Nachbarforum gefunden:
Vergleich von zugelassenen Leuchten
http://www.baslerbikes.de/index.php/baslerbikes-lampenvergleich-2013.html
talybont
24.10.2013, 09:40
Zitat:
Unter den zugelassenen Akkuscheinwerfern schießt der Airstream von Supernova den Vogel ab. Excellente Verarbeitung passen gut zum kräftigen Leuchtbild, dass sich nur dem extrem weiten und hellem Leuchtbild des Luxos geschlagen geben muss.
Stimmt, das Biest ist hell und leuchtet gut aus. Habe sie nun im dritten Jahr. Einzig die Akkukapazität sollte grösser bemessen sein und das USB-Ladekabel fürs Büro zum Standardlieferumfang gehören.
Crossandreas
24.10.2013, 18:23
Ich habe immer Ersatzbatterien bei, wenn ich im Straßenverkehr mit Batterielicht unterwegs bin.
Ich nie....
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