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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rad gefahren --> vom Auto umgefahren --> Schaden --> Wie Ansprüche geltend machen?


JC-Bielefeld
15.10.2010, 09:57
Hallo,

in der Hoffnung, dass hier noch keiner die Erfahrungen machen musste denke ich doch, dass es hier Menschen gibt die bereits Erfahrungen mit unverschuldeten Unfällen und den Folgen machen mussten.

Meine Frage: Wie würdet ihr jetzt am besten vorgehen?

Kurz zur Situation: Vor einer Woche (Freitag) bin ich von der Arbeit (juchhu, ein Wegeunfall) nach Hause gefahren auf dem gemeinsamen Geh- und Radweg (Bielefeld, wer es nicht kennt: schreckliche Radwegeführung, i.d.R. schlecht bis gar nicht durchdacht), als mich eine Autofahrerin übersah und wenige Meter vor mir in ihre Einfahrt bog. Ich war zwar nicht so schnell und auch bremsbereit, aber leider bin ich vor ihr nicht mehr zum stehen gekommen, gegen ihr Auto und hinter dem Auto mit dem Rad zum erliegen gekommen. Ergebnis: Ellen(bogen)haken gebrochen, mit dem RTW ab ins Krankenhaus, am Arm operiert, Dienstag wieder entlassen, vier Wochen krank geschrieben, sonst nur kleinigkeiten (Aufschürfungen an der Seite, kaputter Helm (also: IMMER einen Helm tragen), Klamotten aufgerissen).Wie es dem Crosser geht weiß ich noch nicht, der steht noch bei Dame im Keller (war vor ihrem Haus) und ich muss ihn noch holen. Er schien noch ganz iO zu sein, ist allerdings erst 4 Wochen alt (mein erster Crosser, ich hab länger auf das Teil gewartet, als es fahren dürfen...) und nun eben ein Unfallrad.

Ich will nicht reich werden oder so, sondern nur den Schaden der mir entstanden ist ersetzt bekommen (Rad, Klamotten, sonstige kleine Mehrkosten, alles in allem keine riesen Summe). Ich sehe nun zwei Optionen und bin mir nicht sicher wie ich vorgehen soll:
1. Ich versuche alles selber zu regeln (mit der Unfallgegnerin, der Versicherung, wie auch immer). Das kann allerdings streßig werden, evtl. mache ich Fehler und bekomme evtl. zu wenig/ gar nichts ersetzt.
2. Ich gehe direkt zu einem Anwalt und lasse den alles regeln (entspannter, aber wegen Anwaltskosten auch teurer, ich denke insgesamt sicherer).
3. Eine Mischung: erstmal nett und alleine anfangen, einen Anwalt kann ich ja immer noch hinzu ziehen.

Eigentlich bin ich der Meinung, dass man nicht alles im Leben immer gleich mit einem Anwalt regeln sollte, aber hier fühle ich mich jetzt schon (und ich hab noch gar nix gemacht) etwas hilflos, bzw. uninformiert, im ersten Moment aber direkt mit einem Anwalt aufzutauchen ist vielleicht auch keine so nette Geste.

Naja, vielleicht hat ja jemand Erfahrung und kann mir einen Tipp geben.

Rad zur Arbeit zu fahren fällt nun erstmal aus: die nächsten 6 Wochen darf ich kein Rad fahren und anschließend ist mir das Wetter zu unwirtlich um jeden Tag 60 km Rad zu fahren. Im Winter ( vermutlich Dezember - Februar) steig ich auf den Zug um.

Vielen Dank
Jens

Elmar
15.10.2010, 10:27
Beste Besserung.

Gehe zu einem Anwalt zum Anwalt, alleine schon wegen möglicher Spätfolgen und der Bezifferung des Schmerzensgeldes.
Es steht dir außerdem eine Nutzungsausfallentschädigung zu, circa 10 Euro pro Tag, ab dem Tag wurde wieder gesund wird.
Die Versicherungen zahlen sehr oft später. Es wird ohnehin ein Haftpflichtschaden, schadet der Dame dadurch also nicht.

Gehe zu einem Radhändler, der den Rahmen vermisst, durchcheckt und einen Kostenvoranschlag erstellt.
Such dir einen, der so etwas schon öfter gemacht hat. Die Versicherungen schicken Gutachter, da geht es zu wie beim Kuhhandel. Manchmal ist es wie auf dem Basar, wenn man mit einem Gutachter den Kostenvoranschlag durchgeht. Mit einer
Die Gabel würde ich nach einem Aufahrgeschehen in jedem Fall in die Tonne werfen. Gleiches gilt je nach Aufprall für den Lenker, Vorbau, Pedalachsen, Kurbel.

Sidekick
15.10.2010, 11:06
Erspar dir die Gewissensbisse und geh zum Anwalt. Es ist wie Elmar schon sagte eh ein Haftpflichtschaden. Die Versicherung hat keine Gewissensbisse und wird dir nix zahlen, was sie nicht unbedingt muss. Gerade zur Absicherung evtl. gesundheitlicher Spätfolgen würde ich mich auf keinen Kuhhandel einlassen.

Ist schon geklärt wer Schuld hat? Also 100% Schuld bei der Unfallgegnerin oder gibt es eine wie auch immer gewichtete Teilschuld?

pXpress
15.10.2010, 14:27
Zuerst mal gute Besserung.
Ich kann Dir auch nur empfehlen zum Anwalt zu gehen, ist auf jeden Fall stressfreier und die sind den Umgang mit Versicherungen gewohnt.
Ist der Unfall den polizeilich aufgenommen worden, das ist schon hilfreich in Bezug auf Schuldfrage.

JC-Bielefeld
16.10.2010, 13:56
hallo,

vielen Dank für die Wünsche, ich werde mir dann wohl einen Anwalt suchen (wobei heute ein Brief der Versicherung ankam mit der Frage um Schaden, Kosten für Reperatur, meinem Verdienst usw.).

Die Polizei war da und hat den Unfall aufgenommen (die Einsatzzentrale hat sie gerufen, weil es ein Verkehrsunfall mit Verletzten war, da muss die Polizei wohl kommen). Schuldfrage ist in meinen Augen zwar klar, aber nicht geklärt, bzw. ich weiß nicht wie meine Unfallgegnerin das sieht, da ich ziemlich schnell in den RTW verladen wurde und nicht mehr aussteigen durfte. Ich muss sie aber eh anrufen um mein Rad abzuholen, da kann ich ja mal fragen. Ich denke meine Chancen auf kein Mitverschulden stehen ganz gut, da ich eben auf dem Radweg gefahren bin, ich gut sichtbar war (tagsüber, aber ich hab auch Licht usw.) und ich selbst mit Vorsatz den wagen wohl nur schwer so hätte treffen können.

Also wer einen Anwalt für Sxchadenersatz in/um Bielefeld weiß: ich freu mich auf Empfehlungen.

In Bezug auf Gesundheit/Krankheit/Spätfolgen usw. bin ich aber imo fein raus: Ich habe Ansprüche auf Behandlung gegenüber der BG, die Ansprüche gegen die Fahrerin, bzw. ihre Versicherung trete ich ja an die BG ab. Sollten also in 5 oder 10 Jahren spätfolgen auftreten muss ich zwar nachweisen, dass es auf diesen Unfall zurück zu führen ist, die BG muss dann die Behandlung aber übernehmen und sich mit der anderen Versicherung rumschlagen (falls es die dann noch gibt).

Vielen Dank
Jens

p.s.: bei Interesse kann ich ja mal berichten wie es denn weiter/aus geht (wenn ich das darf ;-) )

pXpress
16.10.2010, 19:11
Na wenn die Polizei das aufgenommen hat, denke ich hast Du gute Karten, such Dir einen Anwalt und lass den den ganzen Schriftkram mit den Versicherungen machen, auch dieses Anschreiben von der Versicherung was Du bekommen hast.
BG-Versorgung ist sowieso gut, da kriegt man wenigstens noch die bestmögliche Versorgung.

Weiterhin gute Besserung.

Fränkster
22.10.2010, 23:59
Ich meine, dass sogar dein Anwalt von der gegnerischen Versicherung bezahlt werden muss. Informier Dich diesbezüglich mal.

Zudem holt sich Dein Arbeitgeber auch noch die Lohnfortzahlung von der gegnerischen Versicherung, was Dich jetzt nicht tangiert.

JC-Bielefeld
26.10.2010, 10:26
wenn ich richtig informiert bin, dann muss die versicherung meiner unfallgegnerin meinen anwalt bzahlen. allerdings nur dann, wenn der fall strittig ist. das ist hier nicht der fall. ich hab jetzt von der versicherung erfahren, dass sie der meinung sind, dass meine unfallgenerin 100% der schuld trägt und entsprechend alle forderungen (die natürlich passend und begründet sein müssen) übernommen werden. die forderungen kann ich aber erst stellen, wenn meine behandlung abgeschlossen ist (wegen möglichen bleibenden schäden usw.). das wird wohl noch ein paar wochen dauern. dafür darf ich mir z.b. aussuchen welche fahrradwerkstatt mein rad begutachtet und einen kostenvoranschlag für die reparatur erstellt. die versicherung behält sich natürlich eine eigene prüfung vor, aber bei den geringen kosten die wohl entstehen werden rechne ich nicht damit, dass die ein gegengutachten erstellen (da würde der gutachter wohl mehr kosten als der rest). sieht also alles ganz positiv aus. da der fall so offensichtlich liegt gehe ich erstmal nicht zum anwalt. ich werde alle kosten, schäden usw. die entstanden sind an die versicherung senden und abwarten was sie mir dann anbieten. dann kann ich immer noch überlegen ob ich einen anwalt aufsuche.

soweit, lg
jens

Elmar
26.10.2010, 10:28
wenn ich richtig informiert bin, dann muss die versicherung meiner unfallgegnerin meinen anwalt bzahlen. allerdings nur dann, wenn der fall strittig ist. das ist hier nicht der fall. ich hab jetzt von der versicherung erfahren, dass sie der meinung sind, dass meine unfallgenerin 100% der schuld trägt und entsprechend alle forderungen (die natürlich passend und begründet sein müssen) übernommen werden. die forderungen kann ich aber erst stellen, wenn meine behandlung abgeschlossen ist (wegen möglichen bleibenden schäden usw.). das wird wohl noch ein paar wochen dauern. dafür darf ich mir z.b. aussuchen welche fahrradwerkstatt mein rad begutachtet und einen kostenvoranschlag für die reparatur erstellt. die versicherung behält sich natürlich eine eigene prüfung vor, aber bei den geringen kosten die wohl entstehen werden rechne ich nicht damit, dass die ein gegengutachten erstellen (da würde der gutachter wohl mehr kosten als der rest). sieht also alles ganz positiv aus. da der fall so offensichtlich liegt gehe ich erstmal nicht zum anwalt. ich werde alle kosten, schäden usw. die entstanden sind an die versicherung senden und abwarten was sie mir dann anbieten. dann kann ich immer noch überlegen ob ich einen anwalt aufsuche.

soweit, lg
jens
Nein, sie müssen immer den Anwalt zahlen.
Du kannst einen Abschlag auf Kosten des Rades und Schmerzensgeld verlangen.